Im September letzten Jahres erhielt ich von der GKV ein Schreiben, dass ich nicht weiter den Studententarif in Anspruch nehmen kann. Angehängt war ein Formular, bei dem es um eine Ausnahmeregelung ging. Da diese nicht auf mich zutraf, habe ich dieses nicht ausgefüllt. Demnach hätte laut Schreiben ab Oktober ein höherer Beitrag abgebucht werden müssen (Einzugsermächtigung liegt vor). Gestern erhielt ich nun ein weiteres Schreiben, indem ich aufgefordert wurde, meine Chipkarte zurück zu senden, da meine Mitgliedschaft am 30.09.11 abgelaufen sei. Hab gleich auf dem Konto nachgeschaut und tatsächlich wurde seit Okt 11 nicht abgebucht. Kann die GKV das Geld im Nachhinein einfordern, auch wenn sie schreiben, dass kein Versicherungsschutz besteht?