Guten Abend.Vielleicht kann ein Experte ein wenig Licht in meine Unwissenheit bringen.Folgendes:Ich war vom 09.06.2016 - 09.08.2016 aufgrund einer Kreuzbandplastik krank geschrieben.Nach 6 wöchiger Lohnfortzahlung wurde Krankengeld bezahlt.Berechnungszeitraum war der Monat 05/2016.Bin dann vom 10.08.2016 bis 09.10.2016 in Elternzeit gegangen.Habe mich in dem Zeitraum nicht krank schreiben lassen.War aber auch nicht 30h oder so arbeiten.Also komplett Zuhause.Da mein Knie den Anforderungen im Job noch nicht Stand hält, bin ich am 07.10.2016 wieder zum Arzt ,mit Krankschreibung ab 10.10.2016 bis 31.10.2016 mit der gleichen Krankheit wie bei der Krankschreibung davor.Wonach wird jetzt das Krankengeld berechnet?Welcher Monat oder ist es das gleiche Krankengeld wie für den Zeitraum davor?mfg