Ärger mit der Krankenkasse wegen einer Kur.

3 Antworten

Hallo,

wenn es eine Vorsorgekur ist, werden nur die reinen Fahrkosten übernommen. § 60 SGB V

Wenn es eine Rehakur ist, werden auch notwendige Gepäckkosten und Übernachtungskosten erstattet (SGB IX). Dann am besten mit der geplanten Verbindung die Krankenkasse kontaktieren und um eine Genehmigung dieser Planung bitten (oder um alternative umsetzbare Vorschläge).

Gruß

RHW

Beim Gepäcktransport ist immer entscheidend, welche Kurart bewilligt wurde:

Bei Vorsorgekuren werden von keiner Krankenkasse die Kosten für den Gepäcktransport bezahlt.

Bei Rehakuren (bestehende Erkrankung)werden auch die Kosten für den Gespäcktransport übernommen.

Von wo nach wo reist du? Manchmal ist auch ein Umweg mit der Bahn bei späterer Abfahrt zielführend.

Also die Anwaltskosten würden sicher höher ausfallen als jene für die Gepäckaufgabe...

Aber nun mal zum eigendlichen Grund meiner Antwort, ich habe überlegt was ich machen würde:

Ich würde auch mal bei einem "normalen" Taxiznternehmen nachfrahen. Keine Amgst, ich habe gelesen, faß Du mit dem E-Rolli reisen mußt, aber zumindest in meiner Nähe gibt es ein Taxiunternehmen, daß auch Rolli-Taxis bietet. Fragen kosteet nix. Vielleicht kannst Du die Hotelkosten sparen.