Ich habe gehört, dass ein gemeinsames Konto beim Tod eines Kontoinhabers gesperrt wird und auch der zweite Inhaber nicht mehr auf das Geld zugreifen kann, solange die Erbfolge nicht geklärt ist. Kann das wirklich sein? Denn es wäre ja schon nachteilig, wenn die Rente der Witwe auf das Konto eingeht und sie keinen Zugriff mehr auf ihre eigene Rente hat. Könnte man da mit einer Vollmacht etwas machen?
Stimmt es, dass Gemeinschaftskonto nach Tod eines Inhabers eingefroren wird?
Tod,
Gemeinschaftskonto,
Sperrung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.