Kann man eine Reiseapotheke von der Krankenkasse bezahlt bekommen?
Es ist ja schon gut für die Gesundheit, wenn man sich in den Urlaub eine Reiseapotheke mitnimmt. Kann man dafür auch Zuschüsse von der Krankenkasse bekommen? Muss man dafür vom Arzt dann alles verschrieben bekommen?
5 Antworten
Nein - die Finanzierung einer Reiseapotheke ist keine Leistung des SGB V.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur das Notwendige und Erforderliche zur behandlung einer Krankheit. Es gibt außerdem noch besondere Vorsorgeleistungen - die Reiseapotheke gehört nicht dazu !!!
Komische Frage ! Du nimmst ein paar Schmerztabletten, etwas Pflaster mit und das war's auch schon. Falls Du chronisch krank bist oder bereits Medikamente nehmen musst, die natürlich auch. Was wolltest du denn so mitschleppen ? Von der KK gibt es keine Zuschüsse. K.
Welcher Arzt wird Dir eine Reiseapotheke verschreiben? Verschrieben werden Dir nur Hilfs- und Heilmittel in akuten medizinschen Fällen und dazu zählt die Reiseapotheke nicht. Auch die Krankenkasse wird deshalb nichts zuschießen. Und im übrigen: Man kann es mit der Sparsamkeit auch übertreiben!
Das Verreisen aus privaten Gründen ist privates Vergnügen und damit ist nicht ersichtlich, warum sich eine Krankenkasse beteiligen sollte oder dafür Steuervorteile zu geniessen wären.
Anders verhält es sich natürlich, wenn es um eine beruflich veranlasste Reise geht, für die spezielle Medikamente oder Prophylaxen erforderlich sind. Beispielsweise wären dies auch sterile Kanülen und Einwegspritzen, die man in manche Länder idealerweise selbst mitbringt. In diesem Fall sollte jedoch der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Was übrigbleibt, kann als Werbungskosten angesetzt werden.
nein, denn die Kasse zahlt Pflaster und Kopfschmerztabletten auch zuhause nicht. Und verschrieben bekommt man vom Arzt das auch nicht.