Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung
Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.
Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.
Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12
Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.
Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).
meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)
Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)
1 Antwort
Bitte setze Dich mit dem Hauptzollamt in Verbindung und vereinbare eine Ratenzahlung. Parallel dazu bei der GKV einen Antrag auf Aussetzung der Säumniszuschläge stellen. Alles bitte schriftlich! Warst Du während des Zeitraums ohne KV verheiratet und Dein Ehepartner GKV versichert? Vielleicht wäre während des Zeitraums auch eine kostenfreie Familienversicherung denkbar gewesen? Prüfen! Good Luck....
Der klassische Automatismus. Das Zollamt ist die Inkasso Stelle. Und wenn Bedürftigkeit festgestellt wird, wird im Regelfall von Dir auch nicht die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt. Dann wird lediglich die nicht einbringbarkeit der Förderung bescheinigt - ohne Schufa Eintrag! Und dann muss sich die GKV selbst um die Einbringbarkeit der Forderung kümmern. Wie gesagt, die Herrschaften lassen mit sich reden. Ruhig Blut, es wird alles nicht so heiß gekocht, wie es gegessen wird. Nochmals ein Danke an Ulla Schmidt, die für solche Fälle vergessen hat, eine Regelung zu finden.
Dankeschön, ich habe das heute geklärt, es war ein Fehler der KV......
Die hatten "angeblich" ein Schreiben an das Hauptzollamt geschickt, dass die Forderungen nichtig sind. Dieses ist aber nicht angekommen. (Ich wusste doch , dass ich das geklärt hatte ;)))) )
Diese mega-Herzattacken , alles umsonst. Die wollen doch nur einen Versicherten weniger ;)
tausend Dank nochmal, Dein Kommentar war wirklich der Hilfreichste!!!
Vielen Dank, also sowas geht beim Zollamt? Ich werde natürlich am Mo mit der KV telefonieren und fragen, was das soll, dass sie mir das Zollamt " auf den Hals hetzen" obwohl ich ja mit der vereinbarten Rückzahlung schon begonnen hatte....
(wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich die Schulden nie begleichen kann (arbeiten, arbeiten,arbeiten..sparen,sparen,sparen.), sondern darum, dass ich es komisch finde, dass jetzt doch das Zollamt zuständig ist...was vorher nicht der Fall war... Mir wurde sogar am Telefon bei der KV gesagt, dass es nicht dazu kommen wird, dass das Zollamt eingeschaltet wird.....Weil ich ja schon 400 Euro überwiesen habe...
Und nein, verheiratet war ich noch nicht..