Statusänderung Student/Arbeitnehmer: muss ich meiner Krankenkasse eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

3 Antworten

Hallo,

auch bei Krankenkassen arbeiten nicht nur Geistesgrößen. Eigentlich war Deine Vermutung richtig: der Arbeitgeber meldet Dich normal an und alles ist gut. Damit endet Deine studentische KV automatisch, denn die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer geht vor.

Keinesfalls brauchst Du Dich zu exmatrikulieren, man darf neben dem Beruf nebenher weiter studieren. Teile der Kasse einfach mit, dass Du neben dem Beruf weiter studieren wirst.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt und die Beschäftigung unbefristet ist, tritt in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.

Eiine Exmatrikulation ist dabei ohne Bedeutung. Die Krankenkasse darf keine Unterlagen anfordern, die ohne Bedeutung für die Einstufung sind.

Gruß

RHW

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten, die mich beruhigen!