Ich möchte mich nach Ablauf meines Erziehungsurlaubs bei meinem Mann in der gesetzl. Krankenversicherung mitversichern. Über die Hinzuverdienstgrenzen bei Selbstständiger Tätigkeit und bei einem Minijob bin ich bereits aufgeklärt, aber was ist mit den monatlichen Mieterträgen von € 500, die mein Mann und ich gemeinsam erhalten? Wird meine Hälfte auch noch als Hinzuverdienst gewertet, oder bleiben solche Einnahmen außen vor?