Wenn ich als Day- Trader hauptberuflich in Deutschland (dort auch Wohnsitz) bei einem deutschen Broker handle, so wird Kirchensteuer und Kapitalertragssteuer automatisch, seit 2015, bei jedem Trade abgeführt, so dass die Einkommenssteuererklärung hinfällig wird, wenn ich keine weiteren Einkommen habe. Liege ich da richtig?
Wenn ich mich dann bei einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern möchte, reicht dann als Nachweis meiner Kapitalerträge die jährliche Aufstellung des oder der Broker ( Bank) aus? Die bekomme ich aber erst am Jahresende! Taxiert dann die Krankenversicherung für das laufende Jahr die Beiträge und muss ich dann entsprechend bei höheren Kapitalertägen nachzahlen bzw. bekomme ich etwas zurückerstattet? Ich war im Ausland gesetzlich krankenversichert und komme nach Deutschland zurück) Danke für die Antworten