GKV hat seit vier Monaten nicht abgebucht!?
Im September letzten Jahres erhielt ich von der GKV ein Schreiben, dass ich nicht weiter den Studententarif in Anspruch nehmen kann. Angehängt war ein Formular, bei dem es um eine Ausnahmeregelung ging. Da diese nicht auf mich zutraf, habe ich dieses nicht ausgefüllt. Demnach hätte laut Schreiben ab Oktober ein höherer Beitrag abgebucht werden müssen (Einzugsermächtigung liegt vor). Gestern erhielt ich nun ein weiteres Schreiben, indem ich aufgefordert wurde, meine Chipkarte zurück zu senden, da meine Mitgliedschaft am 30.09.11 abgelaufen sei. Hab gleich auf dem Konto nachgeschaut und tatsächlich wurde seit Okt 11 nicht abgebucht. Kann die GKV das Geld im Nachhinein einfordern, auch wenn sie schreiben, dass kein Versicherungsschutz besteht?
2 Antworten
Hallo, zum 1.10. ist die Pflichtversicherung für Studenten abgelaufen und du hättest die freiwillige Weiterversicherung beantragen müssen. Offenbar ist denen nicht gelungen, das klarzumachen.
Da wir aber Versicherungspflicht in Deutschland haben, bist du weiter dort versichert (solange Du keine PKV suchst, was aber Quatsch wäre) und natürlich haben sie ein Recht ausf das Geld. Du hättest ja auch zum Arzt gehen können.
Ruf an und behaupte, Du habest die Weiterversicherung beantragt und warum sie nicht abbuchen !
Gruss
Barmer
Es besteht Versicherungspflicht. Bis einen Monat nach Ausbleiben der Zahlbeiträge. Danach besteht nur Versicherungsschutz für Notfallsituationen. Sie müssen die fälligen Beiträge bis zu einem Zeitraum von vier Jahren nachzahlen. Setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer GKV in Verbindung, bevor die Problematik grösser wird und die GKV das Pfändungsverfahren über das Hauptzollamt einleitet.