Krankengeld vor und nach Elternzeit?
Guten Abend.Vielleicht kann ein Experte ein wenig Licht in meine Unwissenheit bringen.Folgendes:Ich war vom 09.06.2016 - 09.08.2016 aufgrund einer Kreuzbandplastik krank geschrieben.Nach 6 wöchiger Lohnfortzahlung wurde Krankengeld bezahlt.Berechnungszeitraum war der Monat 05/2016.Bin dann vom 10.08.2016 bis 09.10.2016 in Elternzeit gegangen.Habe mich in dem Zeitraum nicht krank schreiben lassen.War aber auch nicht 30h oder so arbeiten.Also komplett Zuhause.Da mein Knie den Anforderungen im Job noch nicht Stand hält, bin ich am 07.10.2016 wieder zum Arzt ,mit Krankschreibung ab 10.10.2016 bis 31.10.2016 mit der gleichen Krankheit wie bei der Krankschreibung davor.Wonach wird jetzt das Krankengeld berechnet?Welcher Monat oder ist es das gleiche Krankengeld wie für den Zeitraum davor?mfg
3 Antworten
Hallo,
Ich verstehe dich so, du bist derzeit in regulärer Elternzeit aber arbeitsunfähig ....oder ?
somit gilt, dass während der Elternzeit generell kein Krankengeld gezahlt wird. Diese Elternzeit zählt als sogen. " Ruhezeit " (Aussetzung des Arbeitsverhältnisses), erst nach der Elternzeit lebt ein Krankengeldanspruch wieder auf.
" Von einem Ruhen ist auszugehen, wenn auf Grund Gesetzes oder einer Vereinbarung die wesentlichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ausgesetzt sind, das rechtliche Verhältnis aber nicht unterbrochen ist. Die Ruhenszeit endet, wenn die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung wieder auflebt. In diesem Fall hat der ArbN auch sofort wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall."
beachte ".......Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und lebt wieder auf, wenn diese zu Ende ist. "
Hallo,
m.E. gilt hier Seite 22 des Krankengeld-Rundschreibens (Elternzeit):
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld.html
Da nach den Unterlagen eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit vorlag, sollte m.E. der letzte Abrechnungszeitraum mit Entgelt vor dem 7.10. herangezogen werden (also ein Zeitraum in den 6 Wochen Entgeltfortzahlung).
Gruß
RHW
Wurde gut beantwortet .. während der Elternzeit gibt es keine Krankmeldung bzw. kein Krankengeld.
Also erstmal danke für die Antworten.Nein währe der Elternzeit bin ich nicht krank geschrieben gewesen.Davor knapp 9 Wochen und jetzt 3 Wochen danach nochmal.Deswegen meine Frage wie sich das Krankengeld jetzt berechnet.