Welche Steuerklasse hat man, wenn der Ehepartner im Nicht-EU-Ausland lebt?
Liebe Community,
ich musste Ende letzten Jahres den Wohnsitz meiner Frau in Deutschland abmelden, da sie sich auf Grund familiärer Angelegenheiten für längere Zeit im Nicht-EU-Ausland aufhält.
Ich habe diesen Monat innerhalb meiner Firma eine neue Stelle angetreten. Als ich die Gehaltsabrechnung genauer betrachtet habe, ist mir aufgefallen, dass ich auf allen Gehaltsabrechnungen diesen Jahres als ledig mit Steuerklasse I laufe. Bis Ende letzten Jahres befand ich mich noch in Steuerklasse IV. Erhält man automatisch die Steuerklasse I, wenn sich ein Ehepartner ständig im Nicht-EU-Ausland aufhält?
3 Antworten
Ja, und das ist auch dann so, wenn der Ehepartner im EU-Ausland lebt, es sei denn der in D lebende Partner erwirtschaftet mindestens 90 % des gemeinsamen Einkommens oder der im EU-Ausland lebende Ehegatte hat weniger Einkommen als den doppelten Grundfreibetrag.
- Ob du I, oder IV hast ist egal, in beiden Steuerklassen ist der Abzug gleichhoch. Wenn Du III gehabt hättest, wäre es empfindlich weniger.
- Natürlich geltet Ihr jetzt als getrennt lebend und damit ist die Besteuerung wir bei ledigen. Aber da Du sowieso schon St.-Kl. I bzw. IV hat, gibt es keine Nachzahlungen.
Die Abmeldung der Ehefrau war m.E. nicht nötig.
Eine Zusammenveranlagung wäre weiterhin möglich gewesen.
Bei längerer Abwesenheit gibt man Pflege eines Elternteil an.
Worauf es ankommt: Die Trennung ist nicht auf Dauer ausgelegt.
Wenn das Visum ablaufen sollte, bitte mit der Ausländerbehörde
in Verbindung setzen. Mit denen kann man reden.
Sofern die Trennung nicht auf Dauer ausgelegt ist, kann die Steuerklasse 3 beibehalten werden. Eigene Erfahrung.