Wie Umsatzsteuer berechnen als Freelancer bei Upwork?
Hallo,
ich bin Freiberufler mit Umsatzsteuernummer und lebe in Deutschland. Meine Kunden kommen über die US-Plattform Upwork und sind einerseits aus der EU, andererseits aus der Schweiz und aus Drittländern. Es sind auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung wie Website Optimierung, Online Artikel schreiben. Auf den automatischen Rechnungen von Upwork steht keine Steuer, also keine VAT.
Muss ich extra eine Rechnung an die einzelnen Kunden stellen? Oder stelle ich diese an Upwork? Oder brauche ich nicht extra nochmal eine Rechnung erstellen, weil Upworks automatische ausreichen fürs Finanzamt?
Sind alle Kunden Reverse Charge oder no VAT?
Ich werde einmal im Quartal bezahlt, aber die Upwork Invoices werden jede Woche erstellt. Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle, wie ich meine Einnahmen, die ich über Upwork durch Kunden aus EU-, Nicht-EU- und Drittländern generiere, in Deutschland versteuern muss?
Vielen Dank und beste Grüße
Sophie
2 Antworten
Deine Kunden sind Kunden von Upwork. Die bekommen die Rechnung von Upwork.
Deine Rechnungen sind die Gutschriften, die Du von Upwork bekommst.
Deine Umsätze sind nicht steuerbar, weil Leistungsort gem. § 3 a UStG der Sitz Deines Kunden Upwork ist.
Deine Umsätze kommen in Zeile 41, Kz 45 der UStVa.
Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle, wie ich meine Einnahmen, die ich über Upwork durch Kunden aus EU-, Nicht-EU- und Drittländern generiere, in Deutschland versteuern muss?
Ja, hier, oder beim Steuerberater Deines Vertrauens.
Ich bin mir sehr sicher und denkst Du ersthaft, dass ich mir so einen Schwätzer über 40 Minuten anhöre?
Ausserdem habe ich in meinem Berufsleben schon tausende UStVas erstellt. Ich weiß genau, dass da nur Umsätze, die ggf. darauf entfallende Steuer und die Vorsteuer eingetragen werden.
Ausgaben nur, wenn sie für innergemeinschaftliche Lieferungen sind, wegen der darauf zu berechnenden Steuer.
Wenn Du meinst, dass er zu dem Thema was anderes sagt, dann sage mir zumindest an welcher Stelle von dem Video (Minute).
Danke für Deine Antwort! "Deine Rechnungen sind die Gutschriften, die Du von Upwork bekommst." - wie ist das zu verstehen? Muss ich extra eine Rechnung schreiben oder reicht es, wenn ich dem Finanzamt die Dokumente von Upwork weiterreiche? Und das andere: also kein Reverse-Charge, sondern nicht steuerbar?
Deine Rechnungen sind die Gutschriften, die Du von Upwork bekommst." - wie ist das zu verstehen?
So wie ich es geschrieben habe. Dein Kunde schickt Dir eine Gutschrift. Das ersetzt die Rechnung von Dir.
Und das andere: also kein Reverse-Charge, sondern nicht steuerbar?
Genauso ist es.
Hallo Sophie,
wfwbinder meint damit, dass Du keine eigenen Rechnungen an Upwork oder an Deine Kunden schreiben musst. Upwork erledigt diese alles für Dich. Für Deine Buchhaltung reichen die Gutschriften von Upwork aus. Das Finanzamt möchte die Gutschriften nur sehen, wenn Sie danach frägt. Ansonsten reicht Ihr Dein Jahresabschluss in Form einer EÜR bzw. E-Bilanz (je nachdem wieviel Gewinn oder Umsatz Du machst).
Da Upwork in den USA ansässig ist, schreibt Dir wfwbinder zurecht, dass diese Umsätze alle für Dich nicht steuerbar sind. Somit hast Du mit Reverse Charge nichts zu tun. Du trägst Die Umsätze in die Zeilen ein, die Dir wfwbinder geschrieben hat.
Viele Grüße
Antje
Vielen Dank, @wfwbinder! Und die jeweilige Fee von Upwork von 20, 10, 5 % für die Vermittlung. In welche Zeile der Umsatzsteuervoranmeldung trage ich diese Ausgabe ein? Ich bin da auf jeden Fall steuerbefreit seitens Upwork, da ich ihnen meine Umsatzsteuernummer mitgeteilt habe. Aber wo trage ich diese Ausgabe in den Steuererklärungen ein? Oder nur in der Einkommenssteuererklärung?
In die Umsatzsteurvoranmeldung trägst Du keine Ausgaben ein, die gehören in die Anlage EÜR zur einkommensteuererklärung, weil da der Gewinn ermittelt wird.
In die Umsatzsteuervoranmeldung gehört die Vorsteuer (die Umsatzsteuer) aus Deinen Eingangsrechnungen und Kosten.
Minute 14:00 bis 16:50 in dem Video wird gesagt, dass die Rechnungen/Belege solcher Plattformen nicht ausreichen und zudem auch noch oft falsch erstellt würden (20:50 bis 23:00). Somit seien die Seller für die ordnungsgemäße Rechnungserstellung verantwortlich. Zudem seien solche Plattformen als reine Vermittler tätig und Leistungsempfänger vielmehr die Auftraggeber. Generell scheint dies eher eine Frage ohne abschließende Antwort zu sein...
Bist du dir da sicher?
Laut einigen Steuerberatern ist das buchhalterisch nicht richtig.
https://www.youtube.com/watch?v=_8pNKZgt5e8