Als Student zwei Werkstudentenjobs?
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit bei einer Firma meine 20h in der Vorlesungszeit (1280€ Brutto) und arbeite jeden Sonntag als Aushilfe bei einer Bäckerei (520€ Netto)
Mir wurde von einem Kollegen noch eine Werkstudentenstelle empfohlen. Da würde ich Samstag + Nachtschicht arbeiten und auf 15h kommen (1440€ Brutto)
Soweit ich weiss geht das in Ordnung, solange man von Mo-Fr die 20h einhält.
Meine Frage wäre, ob ich die Jahresgrenze (10.347€) für beide Werkstudentenstellen zusammen einhalten muss oder für je eine Werkstudentenstelle?
Und welche Steuern müsste ich nochmal drauf zahlen?
Bisschen kompliziert, aber vielen Dank im voraus.
VG
EnBe
1 Antwort
Meine Frage wäre, ob ich die Jahresgrenze (10.347€) für beide Werkstudentenstellen zusammen einhalten muss
Logischerweise gilt dieser Steuerfreibetrag ( Existenzminimum pro Arbeitnehmer nur einmal im Jahr).
Allerdings ist Dein Werkstudentenstatus bereits mit der Aufnahme des "Minijobs" = 10 Stunden ?? pro Woche zusätzlich zum 1. Job passé.
Ein Werkstudent darf grundsätzlich regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, auch wenn er bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.
DetailsUm dies zu prüfen, rechnen Sie vom Ende des aktuellen befristeten Studentenjobs ein Jahr zurück. Dann rechnen Sie alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden zusammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigungen bei demselben oder bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden.
Nach der Schilderung von oben:
Behalte ich noch den Werkstudentenstatus und was für mögliche Probleme könnten aufkommen?