Sex auf Kaufmich anbieten, ohne Geld zu verlangen(nur Trinkgeld)?

4 Antworten

Da antworte ich einfach mit Gesetzestext:

Unternehmer ist, wer eine selbständige Tätigkeit gegen Entgelt ausübt. Die Absicht Gewinn zu erzielen ist unbeachtlich.

Wenn Du Geld nimmst, ja selbst bei einem Tausch (Goldkettchen, gegen Begleitung bei einem Theaterbesuch) wäre es eine Tätigkeit mit Gewerbeanmeldung und Steuererklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Roauxburg96 
Beitragsersteller
 25.11.2022, 15:58

Das heißt, wenn ich weder Geld noch sonst was annehme, dann muss ich mich weder anmelden, noch sonst was machen 😏

Andri123  25.11.2022, 16:48
@Roauxburg96

Genau, ehrenamtliche Prostitution ist steuerfrei. Kaufmich.de ist ja sicher eine Seite der Caritas?

wfwbinder  25.11.2022, 17:18
@Roauxburg96

Es kommt einfach auf den Wert an.

Ich habe in meinem Leben schon öfter junge Frauen ins Theater, oder in die Oper eingeladen, die ich kaum kannte und zum Dank für die angenehme Gesellschaft auch noch zum Essen eingeladen.

Wenn ich stattdessen sie nicht nach Hause gebracht hätte, sondern ein Taxi gerufen und das Taxigeld gegeben hätte, wäre es auch keine Bezahlung gewesen.

Die Grenzen sind da fließend, denn wenn man sagen würde: "Danke für den schönen Abend, hier noch das Taxigeld für die Heimfahrt" und 200,- Euro hingibt, so ist es eben mehr als das Taxigeld.

Andri123  25.11.2022, 17:32
@wfwbinder

Es wird doch teilweise sogar ebay auf gewerbliche Anzeigen von einer Software des FA durchforscht?

Hier geht es um eine Seite für "paid sex". Die Seite heisst ja nicht "lad mich zum Essen ein, und ich begleite Dich in die Oper".

Na ja, eBay ist bekannter, oder onlyfans.

wfwbinder  25.11.2022, 19:09
@Andri123

Die Fragerin schrieb oben "Escort", deshalb hatte ich weiter unten angesetzt.

Ob man die Sache Geld oder Trinkgeld oder Taschengeld nennt ist für die Steuer so ziemlich egal.

Wer sich auf kaufmich.de anbietet, der bietet eine Dienstleistung an. Alles was er dafür ist steuerpflichtige Einnahme, egal ob explizit verlangt oder freiwillig gegeben.

Wenn das Trinkgeld kein Geld ist dann nein.

Aber wenn du Geld ist, musst du vermutlich ein Gewerbe anmelden, auch wenn du das Geld anders nennst. Und für sexuelle Dienstleistungen brauchst du auch den sogenannten 'Hurenpass'

Wie du das Entgelt bezeichnest, ist ziemlich egal. Wenn es in unmittelbarem Zusammenhang mit den Dienstleistungen steht, ist es trotzdem Entgelt für eine gewerbliche Tätigkeit.