Ich wohne bei meiner Mutter. Mein Vater und sie sind geschieden, er bewohnt sein eigenes Haus, dass auch nur ihm gehört. Wir hatten vor 5 Jahren noch ein sehr enges und tolles Verhältnis. Bis vor vier Jahren wohnte ich noch bei meinem Vater. Leider wurde das Verhältnis zu seiner Freundin immer schwieriger, so dass ich zu meiner Mutter in ihre Mietwohnung gezogen bin. Meine Schwester hat eine eigene Wohnung.

Seit 5 Jahren wohnt seine Freundin mit ihren Kindern bei ihm. Nun möchte er ihr ein Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen lassen. Evtl. sie sogar zur Haupterbin machen. Er spricht kaum noch mit mir, weil sie und ich nicht wirklich gut miteinander auskommen. Sie und ich, wir mögen uns nicht. Auch mit meiner Schwester ist der Kontakt zu ihm immer weniger geworden. Sie wohnt weiters weg und telefoniert nur ab und zu mit ihm. Gesundheitlich geht es ihm nicht gut. Nun möchte er seine Freundin absichern.

Kann er sie wirklich zur Haupterbin machen und uns mit dem Pflichtteil abspeisen lassen? Sie sind ja nicht verheiratet.

Was haben wir für Möglichkeiten, wenn sie nur das Wohnrecht bekommt?

Was haben wir für Möglichkeiten, wenn sie den Nießbrauch bekommt?