Muss ich Rechnungen im kleinen Second Hand Laden ausstellen?
Ich will nebenberuflich Gewerbe anmelden und einen Second Hand Laden an ein paar Tagen im Monat betreiben. Will da gebrauchte Mode- und Dekoartikel anbieten, praktisch Flohmarkt in einem kleinen Laden. Die Artikel will ich zum Beispiel bei Haushaltsauflösungen billig erwerben, in der Familie sammeln, u.s.w. Ich gehe von einem Umsatz bis maximal 400 € im Monat aus. Muss ich Rechnungen für die verkauften Artikel ausstellen oder geht das, so wie auf einem Flohmarkt ohne Rechnung? Kann ich zum Beispiel nur ein Buch über die verkauften Artikel führen? Hat jemand da Erfahrungen gesammelt, hat interessante Tipps oder besitzt sicheres Wissen darüber?
1 Antwort
Du musst nur Rechnungen ausstellen, wenn der Käufer eine haben will.
Ebenso ist es mit Quittungen.
Wenn ich bei Dir etwas kaufen würde, und Dir 5,- Euro gebe, so habe ich natürlich Anspruch darauf, dass Du mir meine Zahlung Quittierst.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 368 QuittungDer Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
Die Frage der Rechnung wird bei Dir, wegen der geringen Summen eigentlich nicht aufkommen, denn eine Quittung wird immer reichen, auch für Jemanden, der die Ausgabe in seinem Betrieb als Betriebsausgabe abziehen möchte.