Mini-, Midi und Honorar?

2 Antworten

Da Du mit Deinem jetzigen Minijob die 450 € bereits ausschöpfst, kannst ein weiterer Job auf keinen Fall ein Minijob sein.

Wird er dennoch als solcher abgerechnet, werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig.

Ein Midijob IST ein sozialversicherungspflichtiger Job. Daneben darf man EINEN Minijob ausüben - das wäre also möglich und ginge ohne, dass Du verpflichtend eine Steuererklärung abgeben müsstest.

Machst Du noch einen dritten Job, wird der auch sozialversicherungspflichtig und wird mit Steuerklasse VI abgerechnet - auch dann ist eine Steuererklärung Pflicht.

Als Honorarkraft wäre grundsätzlich auch möglich, dann müsstest Du die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen und zukünftig per Einnahme-Überschuss-Rechnung Deine Gewinne ermitteln (und dann natürlich auch eine Steuererklärung machen).

Lies Dich mal etwas ein:
Minijob-Zentrale - Mehrere Beschäftigungen

Einen Minijob kannst Du jederzeit ausführen. Aber bei der Kombination mit Midijob wird es schon kompliziert, denn dann mußt Du einen Job als Deine versicherungspflichtige Haupteinnahmequelle benennen. Bei einem Nebenjob auf 450 € Basis interessiert sich das FA überhaupt nicht, denn hier führt der Arbeitgeber ja die Kosten pauschaliert an das FA ab.


Jaqui12 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 10:22

vielen lieben Dank für die Antwort! Jetzt wäre weiter noch meine Frage, was könnte ich machen wenn ich alle drei Jobs annehmen möchte? Denn der eine neue Job wäre etwas längeres, auf den man aufbauen kann und der andere erstmal nur für ein Jahr.