Hallo, habe vor knapp einem Jahr ein Gewerbe angemeldet, jedoch aus zeitlichen Gründen bin ich nie dazu gekommen etwas zu machen. Habe es also wieder abgemeldet, mit der Begründung es nie ausgeführt zu haben. In jenen 2 Monaten keine Ausgaben, noch Einnahmen gemacht. Das Finanzamt verlangt nun eine EüR bzw. Umsatzsteuererklärung von mir. Muss ich diese trotz "Nicht-Ausführung" machen?