Mahnungen, ohne Rechnung vorab (bei Grundsteuer)?
Hi,
Ich habe eine Frage bezüglich der Grundsteuer, die pro Quartal zu zahlen ist und (eigentlich) fix ist. Vom Finanzamt bekomme ich dazu auf dem Postweg nie eine Rechnung, sondern immer direkt eine Mahnung mit einem Zusatzaufschlag von 4 Euro, jedes Mal. Außerdem jedes Mal den Hinweis auf Vollstreckung.
Bin ich verpflichtet z.B. einen Dauerauftrag für diese Steuer einzurichten? Wieso kommt nicht vorab eine Rechnung (ohne Aufschlag) und dann erst die Mahnung mit Aufschlag und Drohung? Jedes Unternehmen muss mir ja auch eine Rechnung schreiben. Ab der 2. Mahnung kann das F.A. mit aber das Konto sperren.
Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.
6 Antworten
Die Grundsteuer zahlt man nicht an das Finanzamt, sondern an die zuständige Gemeinde- das ist IMHO in allen Bundesländern der Fall. Die Gemeinde schickt Dir Anfang jeden Jahres einen Grundsteuerbescheid, in dem alle Zahlungszeitpunkte und Beträge mitgeteilt werden. Das IST die Rechnung und das reicht auch völlig aus, das kann man sich ja schließlich in den Kalender eintragen.
Ein Dauerauftrag ist nicht zielführend, weil sich die Beträge ändern. Eine SEPA-Lastschrift wäre da die Methode der Wahl. Ich kenne aber auch etliche Leute, die einfach zu Beginn des Jahres den Gesamtbetrag zahlen - falls Du keine Möglichkeit siehst, Dich besser zu organisieren, wäre das vielleicht die Lösung für Dich.
Übrigens muss Dir kein Unternehmen eine Rechnung schreiben - gegenüber Privatleuten existiert keine solche Verpflichtung. Wäre es anders, müsste Dir der Bäcker für 2 Brötchen eine Revhnung schreiben...
Ah, ok. Bei uns stehen auf demselben Bescheid die Kosten für Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung (und vermutlichxauch Hundesteuer, ich gabe keinen Hund), da ändert sich immer was (und an der Grundsteuer wohl auch mindestens alle drei Jahre, die Gemeinde braucht Geld...)
das ist IMHO in allen Bundesländern der Fall.
Fast, nur in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin geht es, wie auch die Gewerbesteuer, an das Finanzamt.
Ich hatte irgendeine Ausnahme im Hinterkopf, hab sie aber bei oberflächlichem googeln nicht gefunden - danke für die Richtigstellung.
Du kannst einen Dauerauftrag einrichten oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.
Du hast Einen Grundsteuerbescheid bekommen mit den Fälligkeitstagen. Das war die "Rechnung " nur das Finanzämter und Steeurämter der Städte und Gemeinden eben keine Rechnungen, sondern Bescheide verschicken und die Vorauszahlungen zu bestimmten Tagen festgesetzt sind.
Die gelten immer solange, bis ein neuer Bescheid kommt. Bekomme ich einen Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid Anfang 2020 der sagt 500,- Euro am 15. 02., 15. 05., 15.08. und 15. 11., dann sind an diesen Tagen 500,- Euro zu zahlen und wenn in 2022 und 2023 kein neuer Bescheid kommt, dann gilt das eben weiter.
Da hilft nur die Summen und Fälligkeiten zu notieren.
Ich bekomme die Rechnung für die Grundsteuer von der Gemeinde, d.h. Stadt und zwar jedes Jahr. Dann bezahle ich jeweils den ganzen Betrag ein, damit ich nicht mehr daran denken muss.
Von der gleichen Stelle erhalte ich die Wasserrechnung. Entweder fragst du nach, von welcher Stelle du eine Rechnung erhalten solltest oder du bezahlst von dir aus einfach den Grundsteuerbetrag im Januar ein.
Bekommst du bei der Gez eine Rechnung oder bei deinem Telefonanbieter oder bei deinem Kredit oder deiner Miete?
Über all dort wo regelmässige Zahlungen anfallen ist theoretisch keine Voraberinnerung/Rechnung nötig, weil der Betrag Vertragsgerecht anfällt.
Meine Heimatgemeinde schickt nicht jedes Jahr einen Grundsteuerbescheid, sondern nur wenn sich was ändert. So lange gilt der letzte Bescheid weiterhin.