Homorarbasis und teilzeitjob während des Studiums möglich?

1 Antwort

Ich fange demnächst mit dem Studium an und arbeite 16std/woche als teilzeitkraft und verdiene 800-950 brutto. Ich will nebenbei noch als honorarkraft arbeiten, wo ich 30-50 Euro die Stunde bekomme. Als honorarkrsft werde ich erst mal 6std/Woche arbeiten.

Vorsicht, durch die Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche verlierst Duden Studentenstatus.

Aber der Reihe nach:

Versichert bin ich demnach durch mein Teilzeitjob.

Zur Zeit, aber als Student ist es günstiger Dich als Student zu versichern und die Angestelltentätigkeit als Werkstudent zu machen, weil dann nur Rentenversicherung und ggf. Steuern abgezogen werden.

Die Honorartätigkeit ist ja selbständig. Da wäre die Frage für wen/wo machst Du diese? Neben Deiner Anstellung bleiben Dir, wenn Du den Studentenstatus erhalten willst, nur 4 Wochenstunden Arbeitszeit.

Wenn Du in der Studenten-KV bist, brauchen Dich andere Einnahmen nicht zu interessieren. Aber die Anstellung mit nur 16 Stunden reicht nicht, um bei Nebeneinnahmen keine Beiträge zahlen zu müssen. Also ohne Studenten KV musst Du für beiden Tätigkeiten zahlen. Bei der Anstellung durch Abzug und bei der Selbständigkeit dann mit Beitragsbescheid der KV

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo660 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 13:43

Danke für die Antwort. Als Honorarkraft arbeite ich mit Kindern und Jugendliche also im sozialen Bereich. Also wenn ich unter 20std/Woche bleibe ist es egal wie viel ich verdiene? Ich komme dann automatisch in die Steuerklasse 6 und zahle dann mehr % Steuern

wfwbinder  08.08.2022, 14:54
@Hallo660
Als Honorarkraft arbeite ich mit Kindern und Jugendliche also im sozialen Bereich. 

Da kommt steuerlich eventuell noch die "Übungsleiterpauschale" in Frage.

Also wenn ich unter 20std/Woche bleibe ist es egal wie viel ich verdiene?

JA, aber beachten, die Anstellung auf "Werkstudentin" umstellen und eine Studenten-KV abschließen.

Ich komme dann automatisch in die Steuerklasse 6 und zahle dann mehr % Steuern

Das kann ich nicht nachvollziehen. An der Steuerklasse I für die Anstellung ändert sich nichts und die Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und da wird die Besteuerung erst mit der Einkommensteuererklärung vorgenommen, aber wie schon geschrieben, da gibt es vermutlich auch noch die Übungsleiterpauschale.