Minijob und Kleingewerbe, wie wird versteuert?

2 Antworten

Entsprechend Deinem Gewinn aus Deiner selbstständigen Tätigkeit. Das Einkommen aus dem Minijob ist diesbezüglich irrelevant, soweit der AG diesen Lohn pauschal versteuert.

Wenn es ein "echter" Minijob ist, zahlt der AG hierfür 2 % pauschale Lohnsteuer und Du musst diesen nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn nicht, bekommst Du eine Lohnsteuerbescheinigung und übernimmst die Daten daraus in die Erklärung.