Steht Kurzarbeitergeld auf dem Steuerbescheid?
Bei Arbeitnehmern steht im Steuerbescheid ja immer: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Zählt das Kurzarbeitergeld auch zu den Einkünften nichtselbständiger Arbeit oder steht das gar nicht auf dem Steuerbescheid drauf?
2 Antworten
Das wird in den Erläuterungen mit aufgeführt unter "in den Progressionsvorbehalt wurden Einnahmen in Höhe von ... einbezogen". Zählt nicht zu den Einkünften aus nichtselbst. Arbeit, da steuerfrei. Erhöhen lediglich den Steuersatz, erkennbar auch im StB bei festzusetzender Steuer im Berechnungsteil.
Es steht auf deiner Gehaltsabrechnung und somit auf der Lohnsteuerbescheinigung. Fragt sich nur, wie euer Gehaltsabrechner das Kurzarbeitergeld schlüsselt. In der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 15 ist das Kurzarbeitergeld explizit aufgeführt. Kurzarbeit ist ja nicht durch die Pandemie entstanden, sondern existiert schon lange
Können Sie mir, zufällig, bei folgendem Problem helfen? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ich die voraussichtlichen Einkünfte von "nichstselbstständige Arbeit" eingeben - da der Kurzarbeitsprozent von Monat zu Monat geändert werden kann, bin ich mir nicht sicher, was ich dort schreiben soll (für dieses und das folgende Jahr)?