Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden)
Punkt 1: Rückgaberecht.
- Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche
- Zurückgelegte Kilometer – 90
Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“
FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht?
Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch
- Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden)
- Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an.
Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb)
So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen.
Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt.
Warum?
Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.)
Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist.
Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.
Zu weit gedacht.
Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.
Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)
Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)
Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen.
Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen?
Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?
Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?
Segne alle Robingoods-Experten, dieser Site.
Habe mich falsch ausgedrückt. Meine dass ich sie nicht als Ausgabe angebe.