Wie ist die Neuregelung für Verluste aus Aktien- und Termingeschäften einzuschätzen?
Kann das gesetzlich einfach so geregelt werden oder sind verfassungrechtliche Bedenken berechtigt? Verluste aus Termingeschäften können oofenbar nur noch bis 20.000 € verrechnet werden.
2 Antworten
Das ist die aktuelle Rechtslage seit dem 01.01.2021
Spekulanten werden damit ausgebremst, es geht um die Geschäfte mit Derivaten und insbesondere um die Heuschrecken in der Branche: dazu gehören auch die selbsternannten "Daytrader".
Für normale Investoren in Aktien, den Kleinaktionären, ändert sich nicht viel.
Na ja, Spekulanten und Daytrader = Heuschrecken. Bei Franz Müntefering in die Lehre gegangen?
Sobald die hiesige Universität wieder Normalbetrieb hat werde ich anregen über dieses Thema ein verfassungsrechtliches Kolloquium durchzuführen.