Warum ist eine Doppelbesteuerung von Dividenden zulässig?

3 Antworten

REchne mal so:

eine AG (sagen wir in Berlin) macht einen Gewinn vor Steuern von 1 Mio.

143.500,- GewSt. + 150.000.- Köst + 8250,- Soli = 301.750,- Steuern.

Netto Gewinn 698.250,- Euro. Nehmen wir an, der wird voll ausgeschüttet.

698.250,- - 25 % = Netto Ausschüttung 523.687,50 Euro.

Gesamt Steuern 476.312,50 = 47,63 % vom Gewinn.

Einzelunternehmer Gewinn 1.000.000,-

Gewerbesteuer 139.984,25 Euro

Einkommensteuer unter Berücksichtigung von 20.000,- Abzüge für Sonderausgaben und andere Abzüge pauschal.

ESt + Soli = 446.924,37 - Anrechnung Gewerbesteuer 129741,50 = 317.182,87 Euro + tatsächliche Gewerbesteuer 139.984,25 Euro =

Gesamtsteuer 457.167,12 Euro. = 45,72 % des Gewinns.

Für die 1,9 % weniger Steuer, trägt der Einzelunternehmer das volle Risiko, der Aktionär im allerschlimmsten Fall den Verlust der Aktie.

Natürlich könnte man für den Einzelunternehmer ein Konzept entwickeln, mit dem er etwas sparen kann, aber sehr viel wäre das nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo!

Ja das ist so zulässig und vom BFH und BVerfG auch mehrfach bestätigt.

Im Übrigen versteuerst Du gerade bei der Anlage von Geld nicht doppelt. Denn das Geld, mit dem Du die Aktien kaufst, wird nicht noch einmal besteuert. Besteuert wird lediglich die Vermögensmehrung, die bei Verkauf der Aktien entsteht.

Was Dividenden angeht, ist eine Doppelbesteuerung über Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und letztlich Abgeltungssteuer zwar vorhanden, hier handelt es sich aber um eine legale Doppelbesteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

?? Wo wird da was Doppelt besteuert? Solange du deine Aktien nicht verkaufst, fallen darauf keine Steuern an. Die Fallen erst an, wenn du sie wieder verkaufst, aber nicht auf den vollen Betrag, sondern nur auf den Mehrwert, auf die Gewinne. Und Dividenden sind eben auch Gewinne, die zu versteuern sind.

Wenn dir die 25% die die Bank automatisch an den Staat abführt zu viel sind, dann kannst du die Beträge in deiner Steuererklärung angeben und es wird nachgerechnet.

Depotgebühren, Verkaufs und Kaufsgebühren sind keine Steuern.


Frommwood  13.01.2021, 11:50

Bei Dividenden findet durchaus eine legale Doppelbesteuerung statt.

Der Gewinn der Körperschaft wird mit Körperschaft- und Gewerbesteuer besteuert. Die Ausschüttung (Dividende) dann zusätzlich noch einmal mit Abgeltungsteuer / Einkommensteuer (je nach Beteiligungsumfang).