Verpflegungspauschale Busfahrer?
Hallo,
Bei vielen Auslandreisen muss der Busfahrer fürs Frühstück und Abendessen nichts zahlen. Ist inklusive, vom Reiseveranstalter organisiert. Der Fahrer erhält aber auch Spesen von seinem Arbeitgeber sprich Busunternehmen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich vom Spesentagessatz des jeweiligen Landes erst die erhaltene Leistung, sprich Frühstück und Abendessen abziehen muss und von diesem Ergebnis dann noch die Spesen vom Arbeitgeber? Das was übrig bleibt kann ich dann noch in meiner Steuererklärung geltend machen, oder?
Danke schon mal für die Hilfe.
Uwe
1 Antwort
Du kannst alle Arbeitstage für die Verpflegungspauschale in der Steuererklärung angeben. Mache ich als Lokführer genauso.
Das, was der Arbeitgeber schon übernommen hat, steht in der Lohnsteuerbescheinigung und wird verrechnet.