Wenn nur ein Ehepartner verdient, lohnt sich eine Zusammenveranlagung?
Hallo zusammen,
wenn ein Ehepartner z.B. 35.000 € aus nicht selbstständiger Tätigkeit im Jahr verdient und der andere gar nichts, lohnt sich eine Zusammenveranlagung bzw. Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination 3/5 oder was wäre eine bessere Alternative?
Danke
2 Antworten
Es gibt keine " sinnvolle Alternative" .... denn nur so würde der Steuerfreibetrag in Höhe von z.B. 9408 Euro in 2020 des nicht berufstätigen Ehepartners zur Anwendung kommen.
Ansonsten kein Ehegattensplitting und Steuerklasse IV.
Und als Inhaber der Steuerklasse III ist eine Steuererklärung verpflichtend.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich allerdings nicht aus der LSK 3, sondern erst wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und der andere nach LSK 5 besteuert wurde.
Par. 46 Abs. 3a EStG.
Genau dafür ist die Zusammenveranlagung gedacht, oder besser gesagt der Splittingtarif.