Software als nebenberuflicher Kleinunternehmer von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich bin hauptberuflich angestellter Architekt und mache nebenberuflich als Kleinunternehmer Architekturvisualisierungen. Für die Computerprogramme, die ich dazu nutze, muss ich entweder jährlich oder monatlich eine Lizenz kaufen (beispielsweise 700€ pro Jahr für ein Programm). Kann ich diese Summen in der Steuererklärung als IT Kosten angeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
2 Antworten
Ja, die sind Betriebsausgaben in Deiner freiberuflichen Tätigkeit.
Aber warum verschenkst Du Bargeld als Kleinunternehmer. Die Visialisierungen werden doch bestimmt nur von Architekten und anderen Unternehmern beauftragt. Da ist es doch besser mit Umsatzsteuer abzurechnen.
Ich zitiere mal eine lange vergessene Werbung :-):
Wir wissen nicht, was der freundliche Herr Binder empfiehlt, aber wir empfehlen die Regelbesteuerung, um z.B. aus den Kosten für die genannte Software die Vorsteuer beanspruchen zu können (in den 700 € stecken ja bei 19 % schon knapp 112 € drin)
Ich denke ich werde mich mit den Infos wohl doch mal an einen Steuerberater wenden ;)
Vielen Dank für die Antworten
Als Kleinunternehmer kann man gar keine Vorsteuer abziehen. Auch nicht die über 100 Euro aus der Software, die sind verschenkt.
Vieln Dank für Ihre Antwort!
Da ich die Tätigkeit nur Nebenberuflich mache und nicht viel Umsatz damit generiere, erschien mir die Kleinunternehmerregelung praktikabler. Ich mache die Steuererklärung selbst und die Einnahmeüberschussrechnung ist für mich deutlich einfacher als eine richtige Buchführung.
Was würden Sie mir empfehlen?