Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung?
ich habe vom Finanzamt (BaWü) eine Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung erhalten.
der Wortlaut lautet: „Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärung (..) ein“
Ich bin mir jetzt unsicher, ob dass eine Aufforderung zur Einreichung ist, weil ich verpflichtet bin? Oder dieser Brief nur Pauschal verschickt wird und ich evtl. Gar nicht verpflichtet bin.
Konkret ist die Frage ob dieser Brief mir signalisiert, dass ich verpflichtet bin?
Danke für eure Hilfe .
1 Antwort
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html
Selbst wenn Du steuerrechtlich nicht zur Abgabe einer solchen verpflichtet sein solltest - in aller Regel lohnt sie sich für einen Arbeitnehmer .....
Hi, danke für die Antwort. So gesehen bin ich nämlich nicht verpflichtet. Die Frage war eher konkret ob mich dieser Brief jetzt verpflichtet?