Wann muss ein Verlustvortrag eingelöst werden?
Hallo zusammen! Für mich nicht ganz klar wie und wann muss ein Verlustvortrag eingelöst werden.
Beispiel:
Ich habe vom April 2017 bis Dezember 2019 Master studiert. In 2017 hatte ich kein Job. Laut dem Steuerbescheid 2017 habe ich einen Verlustvortrag von 2000 Euro. Seit 2018 habe ich gearbeitet. Im Jahr 2018 habe ich 4500 Euro verdient. Im Jahr 2019 habe 7500 Euro verdient. Seit Januar 2020 arbeite ich fest.
- Die Frage ist, ob ich in diesem Fall den Verlustvortrag 2017 überhaupt geltend machen kann und wenn es möglich ist, in welchem Jahr kann ich das machen?
Für die Jahre 2018 und 2019 kann ich nicht einen Verlustvortrag durch Werbungskosten erzeugen und zum Verlustvortrag 2017 addieren, weil die Ausgaben sind kleiner als Einkommen.
2.Kann ich den Verlustvortrag 2017 (ohne Steuererklärung 2018 und 2019) in Steuererklärung 2020 geltend machen?
3.Darf ich den Verlustvortrag 2017 in Steuererklärung 2020 überhaupt geltend machen?
4.Soll ich den Verlustvortrag 2017 nur in Steuererklärung 2018 geltend machen? Also ich "verliere" den?
1 Antwort
Der Verlustvortrag wird gegen die Einkünfte 2018 gerechnet - da diese nicht zu einer Steuerlast führen, verpufft er ohne Auswirkung. Eine Verschiebung in ein späteres Jahr ist nicht möglich. Da ein Verlustvortrag festgestellt wurde, sind Sie für 2018 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Bedeutet das, wenn ich "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" mache und am Endeffekt festgestellt wird, dass ich für 2018 z.B. 1000 Euro "Gewinn" habe, muss ich keine Steuererklärung in 2019 machen. Richtig?
Hmm - ist das so? Ich lese § 56 Satz 2 EStDV anders, lasse mich aber gern eines Besseren belehren?
Überlege mal, ob der Satz so logisch ist in Verbindung mit § 10d (4) Satz 1 EStG.
Genauer gesagt: Eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Ist zwar dasselbe Formular, aber eben eine andere Erklärung, deshalb wählt man auf dem Hauptbogen aus, was man eigentlich machen möchte.