Nachzahlung bei Steuerklasse 6?
Hallo Leute, ich habe eine Frage zu der Steuererklärung, die ich bis Ende Juli abgeben muss. Ich bin Student und befinde mich in 2 Arbeitsverhältnissen. Durch das Hauptarbeitsverhältnis verdiene ich circa 530 Euro im Monat. Mein Zweitjob ist ein Minijob, wird jedoch vom Arbeitgeber über Steuerklasse 6 versteuert, sodass ich zu Abgabe der Steuerklärung verpflichtet bin und monatlich bereits Lohnsteuern zahle. Hierbei verdiene ich grundsätzlich nicht sehr viel, vielleicht 200-300 Euro monatlich. Das heißt ich komme nicht über den jährlichen Grundfreibetrag, wobei bei Steuerklasse 6 ja sowieso keiner gilt oder ??? Jedenfalls wie gesagt, durch beide Jobs überschreite ich nicht den Grundfreibetrag von 9408 Euro im Jahr. Jetzt ist meine Frage ob ich durch meine Steuererklärung die Lohnsteuer wiederkriegen kann oder eher eine Nachzahlung auf mich wartet ? Stehe da wirklich auf dem Schlauch und würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke.
2 Antworten
Du musst zwar keine Steuererklärung abgeben, aber Du solltest es in jedem Fall machen, denn Du wirst Deine komplette Lohnsteuer erstattet bekommen. Denn auch über das Existenzminimum hinaus wirken Deine Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich steuermindernd.
Also keine Panik - einfach einreichen, sollte ein Sache von wenigen Minuten sein.
Ein Minijob mit Steuerklasse 6 ist kein Minijob.
Aber ja, du bekommst die Steuer komplett zurück.