Kosten für Mietauto von der Steuer absetzen?
Guten Tag,
da ich zukünftig beruflich weit pendeln muss (ca. 50.000km / Jahr) gedenke ich mir extra hierfür ein Auto zu mieten (Langzeitmiete).
Die Fahrten wären rein der Arbeitsweg; der Privatanteil wäre definitv < 10% (auch Null-Prozent wären möglich, falls nötig).
Das wirtschaftliche Eigentum am Fahrzeug läge ausschließlich beim Vermieter.
Sämtliche Kosten (Wartung, Inspektion, Verschleiß, Treibstoff, Bereifung,...) würden von mir als Mieter getragen.
In dieser Konstellation (evtl. sogar mit Fahrtenbuch?) wären doch eindeutig alle anfallenden Kosten 1:1 als Werbungskosten absetzbar, oder?
Zusatzfrage: Wie verhält es sich mit KFZ-Steuer und Versicherung?
(Wäre es sinnvoller, der Mieter bezahlt, oder der Vermieter bezahlt und setzt den Mietpreis höher an?)
Vielen Dank für eure Einschätzungen / Lösungsvorschläge!
Ist es von Bedeutung WER der Vermieter ist?
Privat / gewerblich/ Verwandschaft?
Laut https://www.steuertipps.de/lexikon/e/entfernungspauschale
"Die Begrenzung der Entfernungspauschale auf insgesamt 4.500,– € pro Veranlagungszeitraum (= Kostendeckelung) greift nicht, wenn das eigene Fahrzeug oder ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird. Falls kein eigenes Auto zur Verfügung steht, kann auch das Fahrzeug des Ehe- bzw. Lebenspartners, der Eltern oder der Geschwister für den Weg zur Arbeit genutzt werden. In allen Fällen ist die tatsächliche Jahresfahrleistung anhand geeigneter Belege zu dokumentieren."
Wie ist das eurer Meinung nach auf obige Situation zu beziehen?
2 Antworten
Nein, das hast Du falsch verstanden. Als Angestellter kannst Du nur die Entfernungspauschale von 30 Cent pro einfachem Kilometer (Hinweg) geltend machen.
Das ist prinzipiell unabhängig davon, ob Du mit dem Taxi, der Bahn oder dem Fahrrad fährst. Allerdings sind die Fahrtkosten auf 4.500,-€ gedeckelt, wenn man nicht mit eigenem oder überlassenen Auto fährt.
Das wäre mit dem Mietwagen der Fall, sodass Du für 25.000 km die 30 Cent in Ansatz bringen kannst.
Allerdings kann das Finanzamt in dem Fall Nachweise verlangen, sodass es ratsam wäre, Tankbelege, Werkstattrechnungen mit km-Stand etc. vorzuhalten.
Perfekte Antwort - vielen Dank für den Erkenntnisgewinn!
als Angestellter nur möglich, wenn ein Grad der Behinderung mit mind. 70 festgestellt ist.
Ansatz tatsächlicher Fahrtkosten nur möglich, wenn ein GdB von mind. 70 vorhanden ist.
Googlen darfst du das selber!
Danke für die schnelle Antwort - allerdings erschließt sich mir der Sinn nicht.
We meinen Sie das mit dem Grad der Behinderung und wofür soll der ausschlaggebend sein?
Entfernungspauschale? Kostendeckelung? Mietwagen?