Steuererklärung 2019 - 1/2 Jahr Kleinunternehmer + 1/2 Jahr Angestellter?

1 Antwort

Der Freibetrag wurde sicher nicht vergessen- der ist aber in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet und wirkt sich daher nicht etwa ein weiteres Mal aus auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (oder aus freiberuflicher Tätigkeit, falls es sich um eine solche handelte).

Sie schreiben aber, dass das zu versteuernde Einkommen gleich dem Gewinn zzgl Bruttolohn abzgl AN-Pauschbetrag ist. Da müssen aber noch die Sonderausgaben abgezogen werden - haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? (wobei merkwürdig ist, dass Sie Elster benutzen - da wird m.W. die Lohnsteuerbescheinigung abgetippt inklusive Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und diese Werte werden automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen)

Ist Ihnen bewusst, dass Sie zu spät dran sind mit der Erklärung? Da kommt ein Verspätungszuschlag auf Sie zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

EnnoDerDritte  29.10.2020, 08:33

Rechnung des TE ist:

13.507+21.026-1.000-36.

Das heißt, es sind tatsächlich keine Sonderausgaben eingetragen und die haushaltsnahen Dienstleistungen fehlen auch noch.

Der Freibetrag wurde sicher nicht vergessen- der ist aber in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet und wirkt sich daher nicht etwa ein weiteres Mal aus

Das ist jetzt widersprüchlich. Der Lohnsteuerabzug ist doch lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und hat nichts mit der Gewährung des Freibetrages bei der Festsetzung der Steuer zu tun. Allerdings ist der Freibetrag in die ESt-Tabelle eingearbeitet und so dürfte sich der Steuerbetrag von 6.728 Euro herleiten.

Der Lohnsteuerabzug dürfte jedoch zu hoch sein, da nur ein halbes Jahr gearbeitet wurde. Dafür muss natürlich die 13.507 Euro noch versteuert werden. Dass es hier zu einer Nachzahlung kommt, scheint sicher. Aber die ist mit 3.071 Euro wohl zu hoch errechnet.

Ist Ihnen bewusst, dass Sie zu spät dran sind mit der Erklärung? Da kommt ein Verspätungszuschlag auf Sie zu.

Dem kann man aber locker mit einem Antrag auf Fristverlängerung begegnen.