Steuererklärung 2019 - 1/2 Jahr Kleinunternehmer + 1/2 Jahr Angestellter?
Hallo liebe Community,
ich bin in einer sehr verzwickten Lage.
2019 habe ich das erste Halbjahr als Kleinunternehmer 13.507,- € erwirtschaftet und war zu dieser Zeit auch als Student eingeschrieben. Am 15.07. bin ich dann in ein Angestelltenverhältnis (Arbeitnehmer) gewechselt und habe in dem knapp halben Jahr 21.026,- € verdient. Davon habe ich 3.657,- € Lohnsteuer und Soli abgetreten.
Beim Erstellen der Steuererklärung via Elster wird mir nun in der provisorischen Vor-Berechnung nach Einsendung der Erklärungen (USt., EÜR. & ESt.) angezeigt, dass das zu versteuernde Einkommen 33.497,- € beträgt (13.507,- € Kleinunternehmer + 21.026,- € Lohn - 1.000,- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag).
Daraus ergebe sich eine Festgesetzte Einkommenssteuer (inkl. Soli) von 6.728,- €.
Nach Abzug der bereits gezahlten Lohnsteuer inkl. Soli. (3.657,- €) würde der noch ausstehende Einkommenssteuerbetrag von 3.071 € ausstehen.
Das erscheint mir viel zu hoch, zumal mir eine befreundete Steuerberaterin nach Weitergabe aller Daten und Beträge und ihrer Kalkulation versichert hat, ich würde ca. 500,-€ erstattet bekommen. Wurde vllt der Abzug des Freibetrages vergessen? Wie kann es sein, dass ich eine derart hohe Nachzahlung tätigen soll?
Für Hilfe wäre ich unsagbar dankbar, denn ich bin hier gerade am Verzweifeln und Durchdrehen. Ich weiß mir wirklich nicht zu helfen und habe gerade keine 3.000,- € für eine Steuernachzahlung!
Vielen, vielen, vielen Dank im Voraus und unsagbare Karma-Punkte für Hilfe auf Lebenszeit!
1 Antwort
Der Freibetrag wurde sicher nicht vergessen- der ist aber in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet und wirkt sich daher nicht etwa ein weiteres Mal aus auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (oder aus freiberuflicher Tätigkeit, falls es sich um eine solche handelte).
Sie schreiben aber, dass das zu versteuernde Einkommen gleich dem Gewinn zzgl Bruttolohn abzgl AN-Pauschbetrag ist. Da müssen aber noch die Sonderausgaben abgezogen werden - haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? (wobei merkwürdig ist, dass Sie Elster benutzen - da wird m.W. die Lohnsteuerbescheinigung abgetippt inklusive Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und diese Werte werden automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen)
Ist Ihnen bewusst, dass Sie zu spät dran sind mit der Erklärung? Da kommt ein Verspätungszuschlag auf Sie zu.
Rechnung des TE ist:
13.507+21.026-1.000-36.
Das heißt, es sind tatsächlich keine Sonderausgaben eingetragen und die haushaltsnahen Dienstleistungen fehlen auch noch.
Der Freibetrag wurde sicher nicht vergessen- der ist aber in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet und wirkt sich daher nicht etwa ein weiteres Mal aus
Das ist jetzt widersprüchlich. Der Lohnsteuerabzug ist doch lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und hat nichts mit der Gewährung des Freibetrages bei der Festsetzung der Steuer zu tun. Allerdings ist der Freibetrag in die ESt-Tabelle eingearbeitet und so dürfte sich der Steuerbetrag von 6.728 Euro herleiten.
Der Lohnsteuerabzug dürfte jedoch zu hoch sein, da nur ein halbes Jahr gearbeitet wurde. Dafür muss natürlich die 13.507 Euro noch versteuert werden. Dass es hier zu einer Nachzahlung kommt, scheint sicher. Aber die ist mit 3.071 Euro wohl zu hoch errechnet.
Ist Ihnen bewusst, dass Sie zu spät dran sind mit der Erklärung? Da kommt ein Verspätungszuschlag auf Sie zu.
Dem kann man aber locker mit einem Antrag auf Fristverlängerung begegnen.