Vermittlungsprovisionen wo in EÜR eintragen?
Hallo an alle,
ich stehe nun vor einer Frage und bin aus Google nicht wirklich schlau geworden.
Eine Firma vermittelt mir Kunden und bekommt für jede Vermittlung Provisionen ausgezahlt. Die Firma bekommt eine ordentlichen Rechnung und ich verbuche das ganze als Ausgaben.
Unter welchem Punkt trage ich aber diese Ausgaben in der EÜR ein?
2 Antworten
Die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung gibt ine ganze Reihe von Ausgaben vor, die in bestimmte Felder einzutragen sind.
zum Beispiel:
14 umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
27 bezogene Fremdleistungen
usw. und wenn man bis Zeile 65 keine passende Zeile für "Verkaufsprovisionen" gefunden hat, bleibt die Zeile 66 übrige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben.
So einfach geht das.
Wenn der Mann vom Fach antwortet, sieht es genau so aus. Ich danke Ihnen herzlich für die, wieder mal, sehr verständlich und einfach erklärte Antwort. Freundliche Grüße aus Hamburg
Man nehme sich z.b. einen Kontenplan von Datev
https://download.datev-shop.de/PqvTCekQhEhI3GohY5XrcswZUYq1FEsy/3857
schaut nach wo das einzuordnen ist, dürfte 4760 sein und siehe da, da kann man dann ablesen das das zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehört.
Analog könnte man auch im SKR 04 nachsehen......
Allerdings sollte man sich dringend Gedanken machen wenn man mit grenzenloser Ahnungslosigkeit seine Steuererklärung macht, diese nicht in die Hände eines Fachmannes, sprich Steuerberater zu geben.
Diese Info war mir ja schon bekannt:
Im § 3 Absatz 9 UStG geht der Gesetzestext auf den Begriff der sonstigen Leistungen näher ein. Demnach fallen Dienstleistungen, die keine Lieferungen von Waren sind, unter den Begriff der sonstigen Leistungen. Diese sind in ihrer steuerrechtlichen Behandlung den Warenlieferungen gleich gestellt. Zu den sonstigen Leistungen gehören neben vielen weiteren auch die Vermittlungsleistungen.
Da man aber bei Elster nun alle Bezeichnung manuell eintragen muss, war ich mir nicht sicher, ob ich diese Ausgaben bei sonstige Leistungen mit der Bezeichnung "Vermittlungsprovisionen" eintragen soll, oder ob es da nun einen Abschnitt hierfür gibt. Vielleicht habe ich auch meine Frage falsch ausgedrückt. Danke für Deine Antwort.
Ich mache seit 7 Jahre meine Steuererklärung selber. ABER dieses Jahr hat sich vieles geändert, denn es gibt nun Pflichtfelder, die vorher nicht Pflicht waren. z.B Abschnitt 7 EÜR Entnahmen / Einlagen. Des weiteren wurden auch andere Zeilen und Abschnitte umgeändert. Auch muss ich Anlage übermitteln, die ich vorher nicht machen musste.
Vor 7 Jahren hatte ich alle diese Sachen in professionelle Hände übergeben und hatte einen Steuerberater. Nachdem er mich hängen lassen hat, weil er wohl meint, sein Job Hobbymäßig nachzugehen, hatte dies fatale Folgen für mich. Ich habe meine Nächte damit verbracht, zu lernen, wie jedes einzelne Formular und Anlage auszufüllen ist. Wenn sich mit der Zeit die Anlagen und Abschnitte in den Anlagen ändern, steht man auch nach 7 Jahren teilweise mit Fragezeichen da.
Mir ist jetzt vollkommen schleierhaft, wie du
§ 3 Absatz 9 UStG
und
EÜR
zusammenbringst. Das eine ist Umsatzsteuer und das andere Einkommensteuer.
Mit solch einer abenteuerlichen Denkweise finde ich es geradezu verwegen, seit 7 Jahren "die" Steuererklärung selber zu machen. Man kann nur hoffen, dass du damit "die Steuererklärungen" meinst
:) Mir ist klar, dass UStG (Umsatzsteuer Gesetzt) bedeutet, ich bin nur von dem Punkt, Zu den sonstigen Leistungen gehören neben vielen weiteren auch die Vermittlungsleistungen., ausgegangen und wollte eigentlich nur wissen, ob diese auch bei der EÜR bzw. Ausgaben ebenfalls unter sonstigen Leistungen gehören :) Glauben Sie, wenn der Wille da ist, dann bekommt man die Steuererklärung selber sehr gut hin :) Danke für Dein Kommentar, der leider nicht hilfreich war.
Und was macht man ohne Kontenplan?
Nicht jede/r braucht einen....