Zeile 125 Eür zwingend bei Entnahme?
Ich sitze gerade an der Eür, als Kleinunternehmer und stolpere über die Zeile 125. Schuldzinsen habe ich schon einmal nicht, aber Sachentnahmen (Privat) in Zeile 20. Muss dieser Wert in die Zeile 125 übernommen werden?
Wozu dient diese Zeile? Sie scheint ja keine Wirkung auf Gewinn u.ä. zu haben.
Danke.
2 Antworten
Es geht um die Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach Par. 4 Abs 4a EStG, siehe auch die Ausfüllanleitung:
"Entnahmen und Einlagen (Zeilen 125 und 126)
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)"
Da Sie keine Schuldzinden haben, kann es auch keine nicht abziehbaren SZ geben.
Danke.