Wo in Anlage G gezahlt Gewerbesteuern eintragen?

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Die Eintragungen in die Felder er Zeilen 16 ff sind für die Steuerermäßigung gem. § 35 EStG.

Um Dir ein Beispiel zu geben: Dein Gewinn wäre 34.500,- Euro. Freibetrag 24.500,- verbleiben 10.000,-, davon 3,5 % also 350,- wäre die Steuermesszahl.

Nun kommt es auf eine Gemeinde/Stadt und deren Hebesatz an. wäre er Hebesatz bei Euch 300 % müsstest Du 1.050,- Euro Gewerbesteuer zahlen, die aber gleichzeitig bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Also wäre das für Dich ein Nullsummenspiel. Wäre der Hebesatz bei Euch 400 % (Berlin hat 410,-, manche Städte 500 % und mehr), wäre DEine Gewerbesteuerschuld 1.400,- Euro. Aber für die Ermäßigung der Einkommensteuer ist es bei 380 % gedeckelt. Von den 1.400,- Gewerbesteuer würden nur 1.330,- von der Einkommensteuer abgezogen.

Deine Gewerbesteuervorauszahlungen und -nachzahlungen sind steuerlich nicht relevant, werden also nicht vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Sie werden als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben angegeben, aber das ist nur für Nebenrechnungen relevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Memywe 
Beitragsersteller
 18.11.2020, 18:47

Sorry für die ziemlich blöden Fragen,, aber ich würde mich freuen, wenn Sie mir noch mal bitte helfen.

Ich habe mir die Unterlagen jetzt nochmal genau angeschaut. Hier steht, dass der Hebesatz von 470% angewendet wurde und daneben der Betrag, der gezahlt werden muss. Bis hier hin ist ja alles ok. Ich habe diesen Betrag überwiesen.

Das was ich überwiesen habe trage ich nirgend wo ein, weil für die Ermäßigung der Einkommensteuer bei 380 % gedeckelt sind, wie Sie geschrieben haben. Das heißt also, ob ich jetzt da eintrage, was ich bezahlt habe oder nicht, ist völlig egal, weil die Ermäßigung von 380 % automatisch angerechnet / abgezogen / verrechnet werden. Habe ich das richtig verstanden?

wfwbinder  18.11.2020, 18:53
@Memywe

Nicht ganz, denn dann wäre die Zeile 17 überflüssig. Zwar wird sich das in diesem Fall nicht auswirken, weil eben nur die 380 % berücksichtigt werden, aber die Zeile 17 "tatsächliche Steuerschuld" hat schon ihren Grund, nämlich dort, wo der Hebesatz geringer ist.

Wenn es ohne einen Eintrag in Zeile 17 bei Elster geht, ok. Aber unser Steuerprogramm in der Kanzlei würde eine Fehlermeldung geben.

Memywe 
Beitragsersteller
 18.11.2020, 19:00
@wfwbinder

Ahhh ok :) jetzt verstehe ich. Da es aber bei mir nicht der Fall ist, weil ich ja eh einen noch höheren Hebesatz habe, wäre auch Zeile 17 für mich nicht relevant. Bin schon gespannt, ob ich eine Fehlermeldung bekommen werde.

So wie ich das nun verstanden habe, mache ich nichts falsch und mir kann zum negativen nichts passieren, wenn ich den Eintrag ab Zeile 16 einfach auslassen

Memywe 
Beitragsersteller
 18.11.2020, 18:23

Wow, vielen Dank. Sie haben wirklich sehr detailliert geantwortet. Also da die Gewerbesteuervorauszahlungen und Nachzahlungen steuerlich nicht relevant sind, könnte ich diesen Eintrag aus weglassen oder?

Memywe 
Beitragsersteller
 18.11.2020, 18:28
@Memywe

meinte natürlich *könnte ich diesen Eintrag auch weglassen oder?

Es wird nicht der "Meßbetrag für Vorauszahlungen" eingetragen, sondern der Meßbetrag, der sich lt.Gewerbesteuererklärung für den Veranlagungszeitraum ergibt sowie die sich ebenfalls aus der Gewerbesteuererklärung ergebende Zahlvetrag.

Die Einkommensteuer mindert sich um das 3,8 fache des Meßbetrags, maximal die tatsächliche GewSt. Wenn der Hebesatz über 380 % liegt, bleibt also eine Mehrbelastung durch die GewSt übrig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Memywe 
Beitragsersteller
 18.11.2020, 18:35

Danke für die Antwort. Da die Gewerbesteuervorauszahlungen und Nachzahlungen steuerlich nicht relevant sind, wie bereits wfwbinder geschrieben hat, könnte ich diesen Eintrag auch weglassen oder liege ich da auch falsch?