Ich bin Student und Minijobber - zu welcher Berufsgruppe gehöre ich (Steuererklärung)?

5 Antworten

Schlicht und ergreifend .... soweit du in keinem Monat in 2016 ff Einkommen über 1080 Euro erzielt hast, so hast Du auch sicherlich keine Lohnsteuer gezahlt ..... außer Du hast mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, wobei Du dann in LStKl. VI eingestuft gewesen wärest.

Solltest Du also wirklich warum auch immer Lohnsteuer bezahlt haben ..... so dürfte diese erstattungsfähig sein.

Wenn Du über die Einkommensgrenze einer geringfügigen Beschäftigung ( Minijob ) hinausgekommen bist, so dass dann Sozialversicherungsbeiträge zu leisten waren - das sind nun einmal keine Steuern - und diese Beträge wirst Du dann auch nicht erstattet bekommen.

Vergebene Liebesmühe. Du kriegst da praktisch gar nix zurück. Weil Du primär Student bist, gehörst Du primär ja mal gar keiner Berufsgruppe an. Ohne Beruf keine Gruppe, so in etwa. Sollte einleuchten, oder? Ich finde die Idee schon sehr schrill, als Student für einen 450,- € Job überhaupt davon auszuhgehen, dass der Staat Dir irgendwas an Steuern zurückzahlen soll. Schräg!


lygt96 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 20:07

Ich habe trotzdem zu Unrecht Steuern bezahlt, die kann ich doch zurück verlangen oder nicht? Im Jahr 2016 habe ich immerhin die damalige Freigrenze von etwa 4500€ nicht überschritten.

Maerz2019  22.12.2020, 20:11
@lygt96

Der Arbeitgeber hat aber evtl. anfallende Steuern für dich längst abgeführt (Pauschalversteuerung). Steht irgendwo bei Dir auf dem Gehaltsnachweis, das LSt. = Lohnsteuer abgeführt wurde?

Maerz2019  22.12.2020, 20:15
@lygt96

Das studentische Dasein ist übrigens keine rentenversicherungsfreie Beschäftigung.

Amado  22.12.2020, 20:22
@lygt96

Ja, die wirst du auch problemlos zurückbbekommen

Maerz2019  22.12.2020, 20:24
@Amado

12,56 € Rückerstattung oder so...wie putzig. Die einen spielen PlayStation, die anderen Steuerklärung ... .

Amado  22.12.2020, 20:27
@Maerz2019

Warum nicht? Was ihm zusteht soll er sich doch holen. Finde es gut wenn man sich von anfang an konsequent um seinen finanzen kümmert. Auch wenn man vlt noch nicht beim 6-stelligen Jahresgehalt angekommen ist.

lygt96 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 20:57
@Maerz2019

Ja steht es. Beispiel 09/2016: LST = -57,75 €

Wassonst  22.12.2020, 21:21
@Maerz2019

Hat der AG eben nicht, weil auf Lohnsteuermerkmale abgerechnet wurde.

Wenn Du also für ein paar Monate versicherungspflichtig angestellt warst, dann passen diese Kategorien auch nicht. Ich kenne das Programm zwar nicht, aber logischer wäre doch eine Kategorie, mit der Du Abgaben hattest.

Für einen abgabenfreien Job will das Programm natürlich nichts berechnen.

Welche Steuern sollen denn da angefallen sein? Wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?

Berufsgruppe: Minijob, nicht pauschal versteuert.

Tätigkeit: Da musst du das angeben, als was du dort arbeitest, nicht was du den Rest deines Lebens machst.


lygt96 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 20:59

Lohnsteuer (LST) wurden mir abgezogen, vermutlich weil ich einige Monate über 450€ verdient habe. Die Steuerklasse ist 6.

Wassonst  22.12.2020, 21:17
@lygt96

Das liegt nur daran, dass nicht pauschaliert abgerechnet wird und du deine SteuerId nicht mitgeteilt hast. Deshalb Steuerklasse 6 und Lohnsteuerabzug. In allen anderen Steuerklassen würde keine Lohnsteuer einbehalten werden.

lygt96 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:29
@Wassonst

ich hab definitiv meine SteuerId nach- bzw. eingereicht. Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2017 ist die Steuerklasse 6 vermerkt.

Wassonst  22.12.2020, 21:51
@lygt96

Vllt hat der AG in deinen Personaldaten "Nebenbeschäftigung" und nicht "Hauptbeschäftigung" geschlüsselt? Steuerkl. 6 ist eigentlich nicht richtig in deinem Fall. Jetzt ist der Drops gelutscht, holst es dir halt über die StE wieder. Wenn aktuell wieder so was ansteht, musst du halt aufpassen und ggf. nachhaken.

Wenn uu über 450,- Euro gekommen bist, hast Du Sozialversicherung gezahlt, aber kaum Lohnsteuer, oder bist Du in den Monaten auf über 1.000,- Euro gekommen?

Lohnsteuerabzug beginnt bei über 1.000,- Euro, Sozialversicherung ab 450,01 Euro.

Was steht denn auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

lygt96 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 20:56

Wenn es 4. „Einbehaltene Lohnsteuer von 3.“ ist: 209,57 €.

ich bin in keinem Monat über 1000€ gekommen.

Beispiel 09/2016:

Gesamtbrutto: 538,69 € (Mehrstunden gemacht da viele Krank waren etc., Studium hatte noch nicht ganz angefangen.)

LST Lohnsteuer aus monatlichen Bezügen: -58,75 €

...

AZB Auszahlungsbetrag: 374 €

So ähnlich siehts für die Sommermonate aus.

wfwbinder  22.12.2020, 22:39
@lygt96

OK, das holst Du Dir zurück.

Übrigens die Berufsgruppe ist für die Steuerfestsetzung völlig egal.