Ich bin Student und Minijobber - zu welcher Berufsgruppe gehöre ich (Steuererklärung)?
Hallo,
ich habe im Jahre 2016 angefangen zu studieren. Bereits vor meinem Studium während des Abiturs habe ich einen Minijob ausgeführt. Zeitweise zahlte ich Lohnsteuer, da ich einige Male über meine 450€ gekommen bin (insgesamt etwa 200€ mehr). Die würde ich jetzt gerne wieder kriegen.
Ich bin gerade dabei. mit WISO steuer:Web meine Steuererklärung für 2016 anzufertigen und bin nun an dem Punkt, bei dem ich meine Berufsgruppe wählen muss. Da ich 2016 sowohl Student (Berufsgruppe "Rentenversicherungsfreie Beschäftigung) als auch Minijobber war (Berufsgruppe "Mini-Job (falls nicht pauschal versteuert)"), weiß ich nicht, welche Berufsgruppe ich nun eintragen soll.
Wenn ich die Berufsgruppe "Rentenversicherungsfreie Beschäftigung" wähle und die Tätigkeit "Student" angebe, wirft das Tool einen Fehler aus:
"Sie haben eine Berufsgruppe gewählt, bei der es sich um ein rentenversicherungsfreies Arbeitsverhältnis handelt."
Wenn ich die Berufsgruppe "Mini-Job (falls nicht pauschal versteuert)" wähle und als Tätigkeit ebenfalls "Student" angebe, funktioniert es zwar, allerdings ergibt das für mich kein Sinn, da ich ja "primär" Student bin. Was empfiehlt ihr?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke und Gruß
5 Antworten
Schlicht und ergreifend .... soweit du in keinem Monat in 2016 ff Einkommen über 1080 Euro erzielt hast, so hast Du auch sicherlich keine Lohnsteuer gezahlt ..... außer Du hast mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, wobei Du dann in LStKl. VI eingestuft gewesen wärest.
Solltest Du also wirklich warum auch immer Lohnsteuer bezahlt haben ..... so dürfte diese erstattungsfähig sein.
Wenn Du über die Einkommensgrenze einer geringfügigen Beschäftigung ( Minijob ) hinausgekommen bist, so dass dann Sozialversicherungsbeiträge zu leisten waren - das sind nun einmal keine Steuern - und diese Beträge wirst Du dann auch nicht erstattet bekommen.
Vergebene Liebesmühe. Du kriegst da praktisch gar nix zurück. Weil Du primär Student bist, gehörst Du primär ja mal gar keiner Berufsgruppe an. Ohne Beruf keine Gruppe, so in etwa. Sollte einleuchten, oder? Ich finde die Idee schon sehr schrill, als Student für einen 450,- € Job überhaupt davon auszuhgehen, dass der Staat Dir irgendwas an Steuern zurückzahlen soll. Schräg!
Warum nicht? Was ihm zusteht soll er sich doch holen. Finde es gut wenn man sich von anfang an konsequent um seinen finanzen kümmert. Auch wenn man vlt noch nicht beim 6-stelligen Jahresgehalt angekommen ist.
Hat der AG eben nicht, weil auf Lohnsteuermerkmale abgerechnet wurde.
Wenn Du also für ein paar Monate versicherungspflichtig angestellt warst, dann passen diese Kategorien auch nicht. Ich kenne das Programm zwar nicht, aber logischer wäre doch eine Kategorie, mit der Du Abgaben hattest.
Für einen abgabenfreien Job will das Programm natürlich nichts berechnen.
Welche Steuern sollen denn da angefallen sein? Wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?
Berufsgruppe: Minijob, nicht pauschal versteuert.
Tätigkeit: Da musst du das angeben, als was du dort arbeitest, nicht was du den Rest deines Lebens machst.
Lohnsteuer (LST) wurden mir abgezogen, vermutlich weil ich einige Monate über 450€ verdient habe. Die Steuerklasse ist 6.
Vllt hat der AG in deinen Personaldaten "Nebenbeschäftigung" und nicht "Hauptbeschäftigung" geschlüsselt? Steuerkl. 6 ist eigentlich nicht richtig in deinem Fall. Jetzt ist der Drops gelutscht, holst es dir halt über die StE wieder. Wenn aktuell wieder so was ansteht, musst du halt aufpassen und ggf. nachhaken.
Wenn uu über 450,- Euro gekommen bist, hast Du Sozialversicherung gezahlt, aber kaum Lohnsteuer, oder bist Du in den Monaten auf über 1.000,- Euro gekommen?
Lohnsteuerabzug beginnt bei über 1.000,- Euro, Sozialversicherung ab 450,01 Euro.
Was steht denn auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr?
Wenn es 4. „Einbehaltene Lohnsteuer von 3.“ ist: 209,57 €.
ich bin in keinem Monat über 1000€ gekommen.
Beispiel 09/2016:
Gesamtbrutto: 538,69 € (Mehrstunden gemacht da viele Krank waren etc., Studium hatte noch nicht ganz angefangen.)
LST Lohnsteuer aus monatlichen Bezügen: -58,75 €
...
AZB Auszahlungsbetrag: 374 €
So ähnlich siehts für die Sommermonate aus.
Ich habe trotzdem zu Unrecht Steuern bezahlt, die kann ich doch zurück verlangen oder nicht? Im Jahr 2016 habe ich immerhin die damalige Freigrenze von etwa 4500€ nicht überschritten.