ich habe vom Finanzamt (BaWü) eine Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung erhalten.
der Wortlaut lautet: „Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärung (..) ein“

Ich bin mir jetzt unsicher, ob dass eine Aufforderung zur Einreichung ist, weil ich verpflichtet bin? Oder dieser Brief nur Pauschal verschickt wird und ich evtl. Gar nicht verpflichtet bin.

Konkret ist die Frage ob dieser Brief mir signalisiert, dass ich verpflichtet bin?

Danke für eure Hilfe .