Woran erkenne ich ob mein Minijob pauschal besteuert wird?
Hallo,
meine Frau hat parallel zum Studium einen Minijob (450€).
Ich habe nun gelesen, dass entweder der AG 2% pauschal Steuer abführt oder wir das selbst in der Steuererklärung angeben müssen?
Woran erkenne ich denn an den monatlichen Abrechnungen, ob 2% abgeführt wurden?
Vielen Dank!
4 Antworten
Der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer ab. Die trägt er dann entweder selbst oder zieht sie von den 450 € ab.
Der Minijob braucht nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Der Arbeitgeber sollte Dir bei Beschäftigungsbeginn aber eine Bescheinigung zur Anmeldung bei der Sozialversicherung (sog. DEÜV-Meldung) überlassen haben. Diese Meldung muss dann jährlich wiederholt werden. Auch hiervon soll der Arbeitnehmer eine Kopie erhalten.
Wenn nach Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird, erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende.
Wenn Netto und Brutto fast gleich sind. Würde der Lohn auf steuerklasse abgerechnet, würde das stark abweichen.
Zudem steht alles auf der Monatlichen Lohnabrechnung.
Woran erkenne ich denn an den monatlichen Abrechnungen, ob 2% abgeführt wurden?
Wenn der Lohn brutto wie netto ausgezahlt wird ..... siehe Lohnabrechnung, dort würde soweit diese pauschalierte Lohnsteuer auf den AN abgewälzt wurde die Lohnsteuer auch aufgeführt sein.
Würde der Job mit Lohnsteuerklasse I abgerechnet werden, so würde zwar aus diesem Job keine Lohnsteuer anfallen - aber bei der folgenden Steuererklärung würde sich das recht nachteilig auswirken.
In der Lohnabrechnung sind Brutto und Netto identisch. Was bedeutet das nun?
Auf der monatlichen Abrechnung ist Brutto und Netto allerdings gleich? :/