Music Streaming einnahmen Versteuern/Gewerbe anmelden?
Hallo,
Ich bin 18 jahre alt wohne in Deutschland und mache momentan eine Ausbildung (Mechatroniker 3tes Lehrjahr 650€) .
Ich habe als Hobby angefagen meine Musik auf YouTube Spotify und Co. hochzuladen, zu vertreiben und zu claimen. D.h. wenn jemand meine Musik auf Spotify anhört oder ein YouTube Video eines X-beliebigen Uploader mit meinem lied als Hintergund Musik schaut, sammeln meine gewählten Distributor wie TuneCore, Audiam und co. die einnahmen ein und ziehen einen festen Prozentsatz von 20-30% für ihre Dienstleistung ab (Soweit Ich da verstanden habe).
1-2 Monate verzögert bekomme ich das Übrige Geld dann entweder auf meinen Account oder sofort via Paypal überwiesen (Entweder in USD oder Pounds).
Nachdem ich in den letzten 3 Monaten nun ca. 4000USD auf mein Paypal Überwiesen bekommen habe stellt sich mir die Frage wie ich das ganze versteurn/anmelden muss. Ich habe nun schon öfters von diesem 9.000€ Freibetrag gelesen, welchen ich jedoch überschreiten könnte.
Es gibt viele änliche Fälle wie meinen, aber ich konnte aus keinem genau herraus lesen was nun für mich zu tun ist, ohne das ich schwierigkeiten bekomme.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
MFG
3 Antworten
Zu dem '9000 € Freibetrag' (9408 € in 2020, 9744 € in 2021) gehört auch Dein Bruttoarbeitslohn. Sind die 650 € brutto oder netto? Im ersten Fall hast Du vielleicht, im zweiten ganz sicher Einkünfte über Freibetrag.
Sorry, werde gerade weggerufen, ggf. später mehr
Erstmal vielen dank für die schnelle Antwort, das war schon mal ein wenig hilfreich, allerdings sind da noch viele Fragen bei mir offen, kennt sich da jemand ausführlicher aus ?
Mfg
Als Musiker erzielst Du Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn Du deine eigenen Songs / Stücke schreibst und diese vermarktest.
Die Einkünfte ermittelst Du über den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Das heißt Du minderst deine Betriebseinnahmen um die Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen sind hier bspw die Auszahlungen von Spotify und Co an dich.
Durch deine Ausbildungsvergütung erzielst Du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeirnehmer.
Am Jahrensende erstellst Du eine Einkommensteuererklärung. In dieser erklärst Du deinen Gewinn aus der Tätigkeit als Musiker und deine Einkünfte aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer. Beide Einkünfte zusammen bilden den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Hiervon werden Sonderausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und so am Ende das zu versteuernde Einkommen berechnet.
Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 9.744 € in 2021, fällt Einkommensteuer an.
Auf die so errechnete Einkommensteuer wird Deine Lohnsteuer angerechnet, sofern Du welche bezahlst.
Du kannst vorab beim Finanzamt die Tätigkeit anzeigen. Dafür gibt es den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Den erhältst Du beim Finanzamt oder im Internet.
Du musst Dir außerdem Gedanken um die Umsatzsteuer machen. Bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Jahr bist Du Kleinunternehmer. Wird es mehr, musst Du Umsatzsteuer abführen. Da kann Dir ein Steuerberater aber bei helfen.
Aber ja, Gewerbe anmelden musst Du nicht, weil Du ja auch gar kein Gewerbe ausübst sondern eine selbständige Tätigkeit.
Nicht nur das, es gibt auch viele Orte, die Ihnen kostenlose Musik zur Verfügung stellen. Was du probieren kannst
Hallo,
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Nur nochmal um auf Nummer sicher zu gehen das ich alles richtig verstanden habe.
Das bedeutet ich muss KEIN Gewerbe oder eine Firma anmelden, und Theoretisch lediglich am Ende vom Jahr das ganze einem Steuerberater übergeben der das ganze für mich erledigt?
Mfg