Wie setze ich Ausgaben einer Haushaltsauflösung sowie Mietzahlungen nach dem Tod der Mutter ab und in welcher Höhe sind diese Erstattungsfähig?
Nach dem Tode meiner Mutter kam ich als Alleinerbe in Betracht und nahm dieses auch an. Es handelte sich um eine Mietwohnung. Ich lebe bereits seit 15 Jahren in einer anderen Stadt in die ich aus beruflichen Gründen ziehen musste (Betriebsverlagerung), etwa 180 Kilometer entfernt.
Ich hatte dann angefangen eine Teil der Möbel selbst zu entsorgen aber aus Zeitgründen bzw. da auch schwere Sachen dabei waren die ich nicht aus dem 3. Stock alleine entsorgen konnte, habe ich ein Wohnungsauflösungsunternehmen beauftragt welches dann die Wohnung Besenrein übergab.
Die Kosten hierfür betrugen 1300 Euro netto.
Weiterhin konnte ich die Wohnung erst 3 Monate später kündigen, demzufolge muusste ich 3 Momatsmieten a 600 Euro, also insgesamt 1800 Euro bezahlen.
An Erbe (Monetär) war nichts vorhanden. Mehrere Fahrten sind diesbezüglich
anhängig bzw. entstanden da mehrere Termine bzw. Besuche in der Wohnung nötig waren.
Meine Frage daher (Kosten der Mietaufwendungen sowie die Räumung schlugen mit netto 3100 Euro zu Buche) wie die weiteren Ausgaben wie Benzin, kleinere Werkzeuge etc. etwa grob 700 Euro, gesamt also etwa 3800 Euro, absetzbar sind.
Vielen Dank
3 Antworten
Es dürfte sich um Nachlassverbindlichkeiten handeln.
Wenn die Kosten das Erbe übersteigen hätten sie das Erbe ausschlagen können.
Das Finanzamt erkennt nur die Kosten die mit der Beerdigung in Zusammenhang stehen an.
Miete etc. ist ihr privates Vergnügen.
Sie können aber gerne noch mal mit einem Steuerberater ihrer Wahl sprechen und sich beraten lassen.
Hier solltest du (d)eine Antwort finden:
https://www.test.de/Wohnung-geerbt-Kann-ich-die-Entruempelung-von-der-Steuer-absetzen-5137808-0/
🙋
Nein
Daran ist nichts aussergewöhnliches.
Impact:
Das war keine Unter- sondern eine Feststellung wie deine Fragen deutlich zeigen.
Ist aber nicht schlimm (bin da ja auch nicht fit und frage deshalb) aber dann sollte man auch nicht antworten ;-)
Deswegen frage ich hier ja und erwähnte das kurze vorherige querlesen im Net. Das war noch auf die schnelle auf der Arbeit deshalb musste ich gerade nochmal suchen. War zwar nicht 100 Pro die Seite aber hier speziell für dich:
Das sollte deine Entgegnungen beantworten. Zum Tod: Naturgemäß nichts jedoch die daraus entstehenden Kosten sofern man kein dickes Bankkonto erbt ;-)
Klar soweit?
Und die allgemeine Frage ist ob es noch andere oder weitere Ansätze und Möglichkeiten gibt mehr erstattet zu bekommen.
Danke für deine Antwort allerdings scheinst du dich da auch nicht gerade auszukennen denn ein kurzes querlesen vor Fragestellung hier im Net zum Thema brachten schon mal grob die Ansätze Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. den Ansatz derer mit 20 Prozent Erstattung die aufgrund der Rechtsnachfolge im Erbfalle dazu zählen bzw. Ansatzfähig sind.
Gibt es weiteres was in Betracht käme (da ich im Gegensatz zur Antwort persönlich der Meinung bin das die Situation demnach schon eine Aussergewöhnliche Belastung darstellt da sicher nicht freiwillig gewählt oder regelmässig stattfindend) ;-)
Wäre schön und Hilfreich wenn es dazu die Tage noch ein paar Äußerungen gäbe :-)