Arbeitszimmer außerhäuslich steuerlich absetzbar?
Hallo,
Frage: ich habe in meinen eigenen 4 Wänden keine Möglichkeit ein Arbeitszimmer einzurichten. Mache Homeoffice derzeit im Esszimmer. Im Nachbarhaus wird eine kleine Wohnung frei. Wenn ich diese zu 50% privat nutze und die übrigen 50% als Büro, kann ich diese Hälfte steuerlich absetzen? Ich bin im Angestelltenverhältnis und müsste das HO 2x bis 3x die Woche nutzen.
2 Antworten
Auch wenn die Frage schon etwas älter ist: Du kannst die Kosten für die angemietete Wohnung vollständig als Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers absetzen. Flächenbegrenzung, Kostendeckelung, Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit - alles irrelevant, da es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Selbst ein Bewohnen in arbeitsfreien Zeiten und eine damit verbundene Ausstattung (Bett, Fernseher, Kleidung) wäre unschädlich, wobei das aufgrund der Nähe zu deiner Hauptwohnung sicherlich nicht nötig sein dürfte.
Voraussetzung vom Finanzamt für das Homeoffice ist, dass es ein abgetrennter eigenständiger Raum ist, der als Büro genutzt wird. Und dann wird auch genau die anteilige Fläche des Raumes angesetzt für die Ermittlung der Kosten. Also fiktiv 50% oder welches Verhältnis auch immer ansetzen reicht nicht.
Die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers gelten nicht für ein außerhäusliches Arbeitszimmer.
Die Frage ja ja generell die, ob ein Büro außerhalb der eigenen Wohnung anerkannt wird.
Du hast doch gar kein Büro außerhalb der Wohnung? Du willst doch darin auch wohnen? Dann könnte es ein häusliches Arbeitszimmer sein. Der Abzug der Kosten wäre aber auch gedeckelt.
Danke für die Antwort. Klar vom Finanzamt wird die tatsächliche Fläche angesetzt. Die 50% nehmen wir mal als theoretisch an. Die Frage ja ja generell die, ob ein Büro außerhalb der eigenen Wohnung anerkannt wird.