Arbeitszimmer außerhäuslich steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Auch wenn die Frage schon etwas älter ist: Du kannst die Kosten für die angemietete Wohnung vollständig als Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers absetzen. Flächenbegrenzung, Kostendeckelung, Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit - alles irrelevant, da es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Selbst ein Bewohnen in arbeitsfreien Zeiten und eine damit verbundene Ausstattung (Bett, Fernseher, Kleidung) wäre unschädlich, wobei das aufgrund der Nähe zu deiner Hauptwohnung sicherlich nicht nötig sein dürfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Voraussetzung vom Finanzamt für das Homeoffice ist, dass es ein abgetrennter eigenständiger Raum ist, der als Büro genutzt wird. Und dann wird auch genau die anteilige Fläche des Raumes angesetzt für die Ermittlung der Kosten. Also fiktiv 50% oder welches Verhältnis auch immer ansetzen reicht nicht.


willystore  07.07.2021, 10:35

Die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers gelten nicht für ein außerhäusliches Arbeitszimmer.

JaTis 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 08:59

Danke für die Antwort. Klar vom Finanzamt wird die tatsächliche Fläche angesetzt. Die 50% nehmen wir mal als theoretisch an. Die Frage ja ja generell die, ob ein Büro außerhalb der eigenen Wohnung anerkannt wird.

Aivas  09.06.2020, 09:09
@JaTis

Das spielt keine Rolle. Das Finanzamt möchte nur sicher gehen, dass der Raum auch wirklich zu dem Zweck genutzt wird. Hat man nur nur einen Schreibtisch in einer Ecke der Wohnung stehen, ist die Vermischung mit der privaten Nutzung nicht vermeidbar.

Wassonst  09.06.2020, 10:09
@JaTis

Die Frage ja ja generell die, ob ein Büro außerhalb der eigenen Wohnung anerkannt wird.

Du hast doch gar kein Büro außerhalb der Wohnung? Du willst doch darin auch wohnen? Dann könnte es ein häusliches Arbeitszimmer sein. Der Abzug der Kosten wäre aber auch gedeckelt.