Dozent/Lehrer auf Honorarbasis - Anlage EÜR?
Ich arbeite als Lehrer/Dozent auf Honorarbasis bei VHS. Am Ende des Monats erstelle ich meine Rechnung und das Geld wird auf meinem Konto überwiesen. Zum ersten Mal muss ich die EÜR-Anlage ausfüllen und einige Zeilen bzw. Fachbegriffe sind mir unklar. Deswegen wenden ich mich an euch. Dazu habe ich die folgenden Fragen:
- Bin ich als Lehrer/Dozent 'Freiberufler' oder 'Selbständiger' (Zeile 6)?
- Bin ich als Lehrer/Dozent auch Kleinunternehmer?
- Mein privates Handy benutze ich auch mal für Berufszwecke. Kann ich die Kosten absetzen? Wenn ja, wie und wo? Wie ist das mit Internetkosten?
- Ich habe ein Semesterticket (denn ich studiere auch gleichzeitig). Kann ich das als Fahrkosten absetzen? In welcher Zeile?
- Ich habe ein Mikrofon, eine Software und ein Grafiktablett zur Erstellung von Lernvideos gekauft? Soll ich Sie in Zeile 26 oder 43 oder 66 eintragen? (Das Grafiktablett habe ich gebraucht auf ebay-Kleinanzeige gekauft und habe dafür keine Rechnung)
- Ich habe in 2019 1768 € an das Finanzamt vorausgezahlt. Soll ich sie in Zeile 63 oder 64 eintragen?
- Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer absetzen? Eine Arbeitskollegin meinte, Honorarlehrkräfte bei VHS können das nicht!
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
- Freiberufler
- wenn die Rechnung(en) ohne Umsatzsteuer ist/sind dann ja
- den beruflichen Anteil schätzen
- nein, nur die Fahrten mit 30 ct/km
- wie 3
- gar nicht, § 12 EStG
- wie 3 (Kollegin scheint "echte" Steuerfachkraft zu sein)
Für die Fahrtkosten habe ich mich entschieden, die pauschalen Kosten abzugeben. Ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und die Kosten betragen 580,32 €. Wo muss ich sie eintragen? In Zeile 84 oder 85?
P.S. Ich schreibe die Steuererklärung mit Elster.