Wie wird das auf die Rente angerechnet?
Wenn jemand Alg 2 bekommt und einen Minijob macht.
Bei dem Minijob gibt es dann 4,50 € bei der Rente und wie sieht es dann bei dem Alg 2 aus?
Vlt. etwas unklar, aber mir ging es darum, um wieviel sich dabei die spätere Rente erhöht. Ob bei beidem oder nur auf dem Minijob.
Ob durch beidem, sollte es heißen.
3 Antworten
Hallo Sodieda, bis 2010 bestand für hilfesuchende Empfänger von Leistungen nach den Hartz-IV-Gesetzen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum 1.1.2011 hat sich für Bezieher von Hartz-IV die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geändert: Sie unterliegen nicht mehr der Versicherungspflicht. Empfänger von Hartz-IV Leistungen erhalten keine Pflichtbeiträge mehr durch das Jobcenter. Durch die Reform von 2010 (siehe Haushaltsbegleitgesetz 2011) werden die Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Regel schlechter gestellt. Sie erwerben somit keine neuen Rentenanwartschaften. Bei der späteren Rente gibt es also dafür keinen Cent.
Der Minijob wirkt sich rentenerhöhend so aus, wie Du in Deiner Frage beschrieben hast, sofern Du die Versicherungspflicht nicht abgewählt hattest.
Sobald Du Leistungsbezieher nach SGB XII bist, hast Du bei einem Einkommen aus einem Minijob einen Freibetrag von 30 % ab dem ersten Euro .... sprich es bleiben Dir maximal 150 Euro zur freien Vervügung.
Um den Unterschied zum Leistungsbezieher nach SGB II deutlich zu machen:
Angenommenes Einkommen 150 Euro im Monat
die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus ... bis 150 ... breiben weitere 20 % = 15 Euro anrechnungsfrei .... Der Leistungsbezieher von SGB II = Hartz 4 kann 115 Euro anrechnungsfrei behalten.
Der Rentner, der Grundsicherung wegen Altersrente oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, darf vom gleichen Einkommen nur 30 % zu freien Verfügung ... sprich 45 Euro behalten.
Etwas anders sieht es aus, wenn Du einen ehrenamtlichen Job ausübst, dort darfst Du dann ohne Abzübe bis zu 200 Euro pro Monat behalten:
Schaue bitte einmal hier, da findest Du alles was du brauchst.
Hier geht es nicht um Leistungen nach SGB II sondern um Leistungen nach SGB XII ... sprich Grundsicherung im Alter oder aus gesundheitlichen Bedingungen. Hier wird Nebeneinkommen anders angerechnet .