Wen ich mich mit meinem Partner zusammenschreiben lasse habe ich dann Anspruch auf Witwenrente?
5 Antworten
Wenn ihr standesamtlich heiratet, mehr als ein Jahr Ehedauer erreicht habt und der Partner versterben würde, erhält z.B. die Hinterbliebene eine Witwenrente, wenn der Verstorbene mindestens 5 Jahre gesetzlich rentenversichert war, Näheres hier:
Eigenes Einkommen/Rente wird ggf. angerechnet.
Anspuch auf eine Witwenrente besteht max. für die hinterbliebene Witwe ....
Witwe = Frau, deren Ehemann gestorben ist
und zusätzlich muss dafür die Ehe ( nach deutschem Recht ) lange genug bestanden haben - sprich auf dem Sterbebett zu heiraten bringt nichts mehr.
Um Witwenrente zu bekommen, mußt du mind. 1 Jahr verheiratet sein.
Was meinst Du denn bitte mit "zusammenschreiben lassen"?
In D verlierst Du eine bereits bestehende Witwenrente, wenn Du wieder heiratest.
Das ist einer jener Fragen zu denen man keine Antwort geben kann weil alle erforderlichen Informationen fehlen.
Von wo fragst Du überhaupt? Deutschland, Österreich, Schweiz?
Von wo bezieht der Partner die Rente?
Das sind nur einige der Punkte über die man Details wissen müßte.