Sind Au-Pair-Zeiten im Ausland auf die Rente anrechenbar?

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Hallo stricht, wenn Dich der ausländische Arbeitgeber für diese Zeit in der ausländischen Rentenversicherung versichert hat (wäre wohl grds. schon möglich), dann hättest Du Beitragszeiten, Aber die Au-Pair Tätigkeit allein zählt nicht als Rentenzeit. Wenn Du die Kurse im College mehr als 20 h in der Woche und für längere Zeit besucht hättest, kannst Du versuchen, diese Zeit als Anrechnungszeit Schule anrechnen zu lassen, versuch das mal bei der DRV, die brauchen aber Nachweise. Ein FSJ oder ein Jahr bei der Entwicklungshilfe im Ausland würde schon zählen.