Urlaubsanspruch vor Rentenbeginn zum 01.08.25 ( 20Tage Grundurlaub )?

3 Antworten

Für ein zwölfteln gibt es keine Rechtsgrundlage. Es sei denn es gilt ein entsprechender Tarif-Vertrag.

Man stellt also einen Urlaubsantrag und wenn der abgelehnt wird, fordert man schriftlich eine Begründung. Dann sucht man sich einen Anwalt.

Die 20 Tage gelten für ein volles Jahr, dass du aber nicht erreichst.