Kurzfristige Honorarkraft trotz EM-Rente?
Hallo,
Während der Sommerferien soll ich ein Sportprojekt betreuen, als Aufsicht, beziehe aber die volle EM. Das Honorar beträgt mtl. € 450,- es kommen also in den sechs Wochen € 675,- zur Auszahlung. Es handelt sich auch nur um ein einmaliges Projekt mit max. 4 Std täglich.
Ist das für meine Rente schädlich? Muss ich es nur dem Finanzamt melden?
Vielen Dank für eure Antworten
1 Antwort
Hallo Anneliese412, unter diesem Link finden Sie unter dem Punkt "Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst" die Antwort:
So, wie Sie Ihre geplante Tätigkeit beschreiben, können Sie das machen. Beschäftigungszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Es ist nicht dem Finanzamt, sondern dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Die coronabedingte Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze gilt nicht für Erwerbsminderungsrentner, also gelten für Sie die 6.300 Euro pro Jahr.