Hallo, ich habe folgende frag: muss die bG zinsen zahlen wenn sie eine Rente nachzahlt und für welchen Zeitraum?
Zum Fall, mein Opa und ich haben 12.2010 einen Antrag auf Anerkennung einer Bj. 4111 gestellt. 5.2013 wurde der Antrag abgelehnt und nach Wiederspruch 8.2013 bewilligt.ihm wurde eine Rente mit einer Mde von 40% anerkannt ab dem 27.9.2010 wo wir beim lungenarzt waren.dagegen hab ich Widerspruch eingelegt weil ich der Auffassung war er hatte die berufserkrankung schonwesentlich eher... Dann 2016 habe ich vormSozialgericht gewonnen , aber die bG ist in Berufung gegangen.
Im Juni 2017 erneut Verhandlung vom Landessozialgericht und da haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt.in der ersten Instanz wurde die bG verurteilt meinem Opa eine Rente vom 1.1.2008-27.9.2010 mit einer mde von 20% zu zahlen.vom 28.9.2010-22.7.2011 hatten die ihm schon eine Rente gezahlt.wir haben uns jetzt auf die Zeit vom 1.1.2008-27.9.2010 mit einer Mde von 20% geeinigt.jetzt ist die Frage :
Müssen die jetzt Zinsen vom 1.1.2008-27.9.2010 zahlen oder vom 1.1.2008-6.2017 ? Wir haben uns ja nicht auf einen Betrag geeinigt sondern auf einen Zeitpunkt.der alte Bescheid wurde auch nicht aufgehoben sondern wird ja dann um die Zeit ergänzt wo er jetzt nachträglich die Rente nachbezahlt bekommt.