Darf die BG vorschreiben, dass ich mich von einem anderen D-Arzt untersuchen lasse?
Guten Tag,
nach einem Wegeunfall wurde ich zunächst in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt. Nachdem nach ca. 4 Wochen die dortigen Ärzte nicht mehr weiter kamen wurde ich an eine Unfallchirurgie mit entsprechenden Spezialisten überwiesen und dann auch dort von einem Chirurgen, welcher auch die dortige BG Sprechstunde durchführt, operiert. Durch corona wurde diese OP dann leider auch zweimal verschoben.
Mittlerweile bin ich jetzt seit ca. 6 Monaten AU und habe eine dreiwöchige Belastungserprobung hinter mir. Da jedoch jetzt leider immer noch nicht eine volle berufliche Einsatzfähigkeit gegeben ist wurde ich zunächst für weitere drei Woche AU geschrieben.
Es erfolgte eine telefonische Rückfrage der BG mit der Aussage, wenn ich dann jetzt nach drei Wochen nicht wieder voll Arbeitsfähig bin wolle die BG mich von einem andern Arzt sprich Klinik untersuchen lassen.
Meine Frage ist nun, ob die BG für diese geforderte Aktion überhaupt eine rechtliche Handhabe hat?
Vielen Dank im Voraus für eine möglichst rechtssichere Antwort
Mit freundlichen Grüßen der
Werner